Pink Floyd: Klage wegen Urheberrecht

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Die Pink Floyd Music Ltd. aus London hat in der Vergangenheit nicht nur Abmahnungen ausgesprochen, sondern vor Kurzem auch durch Prozessbevollmächtigte eine Klage eingereicht. Seit Jahren vertreten wir Mandanten, die Abmahnungen von Pink Floyd erhalten haben. Aktuell erreichte uns die Klageschrift der Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel an das Amtsgericht Hamburg. Die Kanzlei hat die Auswertungsgesellschaft bereits in Abmahnverfahren rechtlich vertreten. Darüber haben wir zuletzt im Februar berichtet.

Der Inhalt der Klage der Die Pink Floyd Music Ltd.

Die Klägerin gibt an, dass der Beklagte auf ihren Mahnbescheid hin Widerspruch eingelegt und sie daraufhin Klage erhoben habe, um das streitige Verfahren durchzuführen. Die Forderung der Klägerin betrifft die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten als Aufwendungsersatz aufgrund einer Abmahnung des Beklagten. Diese Abmahnung betrifft eine vorgeworfene Verletzung der Urheberrechte der Pink Floyd Music Ltd. Dem Beklagten wird in der Begründung der Klage vorgeworfen, auf der Webseite des Online-Auktionshauses eBay eine DVD mit Bild- und Tonaufnahmen der Musikgruppe angeboten zu haben. 

Dafür fehle ihm die Berechtigung, da weder die Mandantin noch ein Lizenznehmer die Aufnahmen hergestellt habe. Aus diesem Verhalten ergebe sich eine Verletzung des Verbreitungsrechts gem. §§ 97, 77 UrhG. Die Gebühren zur außerprozessualen Geltendmachung i. S. d. RGV berechneten sich aufgrund eines Gegenstandswerts i. H. v. 10.000 €.

Was fordert die Klägerin? 

Gutsch & Schlegel trägt vor, dass der Beklagte weder die Unterlassungserklärung unterzeichnet noch die Rechtsverfolgungskosten erstattet habe. In der Klageschrift fordert die Klägerin daher das Gericht auf, den Beklagten zur Zahlung von Aufwendungsersatz nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zustellung des Mahnbescheides zu verurteilen.

Unser Rat für Sie bei einer Klage 

Wird Ihnen in einer Klage die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen, sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt konsultieren. Besser wäre es natürlich bereits nach Erhalt einer Abmahnung rechtlichen Rat einzuholen, um es nicht zu einer Klage kommen zu lassen. Wenn Sie eine Klageschrift von einem Gericht erhalten haben, sollten Sie innerhalb einer Frist angeben, ob Sie sich verteidigen möchten. Diese Erklärung können Sie bei einer Klage vor dem Landgericht nur durch einen Prozessbevollmächtigten einreichen.

Als Rat können wir Ihnen ans Herz legen, nur einen Fachanwalt mit der Betreuung zu beauftragen, da besonders das Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht spezielle juristische Herausforderungen beinhaltet. Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht.

Senden Sie uns die Klageschrift gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und werden die rechtlichen Möglichkeiten mit Ihnen gemeinsam durchgehen. Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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