Pishing-Opfer/Apple-Pay aufgepasst! Gericht entscheid für Bankkunden!
- 1 Minuten Lesezeit
Sie sind Bankkunde und wurden Opfer eine Pishing-Angriffs?
Das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 2.4.2024, Az. Bm 6 O 378/23) stellt sich auf die Seite eines Bankkunden:
Auch dieses Gericht stellte sich auf die Seite des Kunden .
Hier hatten Betrüger über Apple Pay mit einer digital generierten Sparkassenkarte rund 13.000 € abgebucht.
Der Kunde hatte nach eigenen Angaben die digitale Karte nie selbst aktiviert.
Das LG Heilbronn nahm keine grobe Fahrlässigkeit des geschädigten Kunden an, sodass die Bank nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen konnte: Die im Online-Banking gebotene Sorgfaltspflicht bedeute vor allem, keine TAN an Dritte weiterzugeben.
Grob fahrlässig sei ein Verhalten erst, wenn sich „jedem aufdrängen müsste“, dass es sich nicht um einen normalen Vorgang handelt – etwa die telefonische Weitergabe einer TAN .
Im vorliegenden Fall habe der Kunde jedoch keine TAN preisgegeben, sondern nur in der App durch Wischen eine digitale Karte freigeschaltet, was nicht als grob fahrlässig zu werten sei .
Vielmehr hätte die Bank für effektive Sicherheitsvorkehrungen sorgen müssen; folglich wurde sie zum Ersatz des vollen Schadens verurteilt.
Scheuen Sie sich nicht, als Geschädigter anwaltliche Hilfe bei nicht autorisierten Konto- und Kreditkartenverfügungen in Anspruch zu nehmen. Wir vertreten bundesweite betrogene Bankkunden erfolgreich in Rechtsstreitigkeiten gegenüber ihrer Bank, zuletzt auch in einer Vielzahl von Fällen gegenüber der Postbank und DKG Deutsche Kreditbank AG. Fünfstellige Schäden sind dabei keine Seltenheit.
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