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Pkw bei eBay für 1 EUR versteigert - nach BGH wirksamer Kaufvertrag!

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute bei einem Gebrauchtwagenverkauf über eBay die Vorinstanzen bestätigt, wonach der Verkäufer sein Auto für 1,00 EUR rechtswirksam verkauft und sich durch anderweitigen Verkauf schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Der Verkäufer hatte hier seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf angeboten und das Mindestgebot von 1 EUR festgelegt. Nachdem der Käufer ein Gebot abgegeben hatte, wurde die eBay-Auktion vom Verkäufer abgebrochen und dem Käufer per E-Mail mitgeteilt, dass er außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden habe, der bereit sei, einen Kaufpreis von 4.200,00 EUR für das Auto zu zahlen.

Bereits die vorher damit befassten Gerichte hatten entschieden, dass der Verkäufer dem Käufer den sog. Nichterfüllungsschaden ersetzen muss, indem er das gekaufte Auto nicht bekommt und das gleiche Fahrzeug woanders kaufen muss. Konkret wurde der Verkäufer hier dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 5.249,00 EUR (Wert PKW - Kaufpreis 1,00 EUR) zu zahlen!

Der BGH hat entschieden, dass der Kaufvertrag weder wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB nichtig sei noch dem Käufer der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden könne, da es auf den freien Entscheidungen des Verkäufers beruhte, den Startpreis ohne Festsetzung eines Mindestgebots zu setzen.

Da solche Fälle, wenn auch glücklicherweise oft in geringerem Ausmaß, in der anwaltlichen Praxis vorkommen, ist hier besondere Vorsicht geboten. Man sollte daher bei wertvollen Sachen entweder ganz auf eine Auktion verzichten und einen Festpreis VB anbieten oder zumindest einen sicheren Mindestpreis ansetzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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