Pleite bei Immobilien-Investments der Degag-Gruppe. Was Anleger jetzt tun müssen
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Stuttgart, 28.01.2025 – Die Lage für Anleger der Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) ist ernst. Rund 6.300 Anleger, die insgesamt bis zu 282 Millionen Euro investiert haben, müssen hohe finanzielle Verluste befürchten.
Wie das Handelsblatt heute berichtet, haben die Dachholding und die Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH bereits am Montag Insolvenz angemeldet. Zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Firmen seien in Vorbereitung.
Am 20. Dezember 2024 hatte bereits die Finanzaufsicht BaFin Pflichtmitteilungen der Degag Kapital GmbH, der Degag Wi8 GmbH und der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH veröffentlicht. Darin wurde mitgeteilt, dass Zins- und Rückzahlungen an die Anleger nicht fristgerecht geleistet werden können.
Hintergründe der Finanzkrise
Ursächlich für die Schieflage ist der Ausfall eines Kreditgebers, für den kein adäquater Nachfolger gefunden werden konnte. Dies erklärte der Vorstand wenige Tage zuvor gegenüber dem Handelsblatt. Nun wird versucht, durch einen Teilverkauf des Immobilienportfolios Liquidität zu schaffen. "Ob und zu welchem Verkaufspreis dies in der schwierigen Lage gelingen kann, ist offen. Anlegern können jedoch erhebliche Verluste drohen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser.
Schadenersatzansprüche prüfen
Anleger sollten prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. Neben Ansprüchen gegen die Unternehmensverantwortlichen kommen auch Forderungen gegen Anlageberater bzw. -vermittler in Betracht, sofern diese ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt haben. Insbesondere hätten die Anleger über die erheblichen Risiken der Genussrechte, wie den qualifizierten Nachrang und das Risiko des Totalverlusts, aufgeklärt werden müssen. Auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Anlagekonzepts und die Beteiligungsstruktur mit zwischengeschalteten Gesellschaften hätten offengelegt werden müssen.
Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht nachgekommen, können Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen.
Genussrechte
Die Anleger der DEGAG-Unternehmen haben hauptsächlich durch den Erwerb sogenannter Genussrechte investiert. Diese stellen eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar und sind ein risikoreiches Finanzprodukt. Die wichtigsten Aspekte dieser Investitionsform in Bezug auf die DEGAG sind:
Nachrangige Genussrechte:
Anleger erhielten keine direkten Anteile an den Unternehmen, sondern Genussrechte, die nachrangig behandelt werden.
- Im Falle einer Insolvenz werden diese Rechte erst nach allen anderen Gläubigern berücksichtigt, was das Risiko eines Totalverlusts erhöht.
Versprochene Renditen:
- Die Genussrechte boten Anlegern jährliche Zinsen von 6 % bis 9 %, was für viele attraktiv war.
- Diese Renditen waren jedoch nicht garantiert, insbesondere bei finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens.
Eingeschränkte Rückzahlungsmöglichkeiten:
- Rück- und Zinszahlungen konnten ausgesetzt werden, wenn die finanzielle Lage des Unternehmens dadurch gefährdet wurde. Dies trat beispielsweise im Dezember 2024 ein, als die DEGAG die Zahlungen stoppte, um eine Insolvenz zu vermeiden.
Kapitalverwendung:
- Die Anlegergelder wurden genutzt, um Immobilienprojekte zu finanzieren, darunter der Kauf, die Sanierung und die Vermietung bzw. der Verkauf von Immobilien. Dieses Geschäftsmodell wurde durch Kredite und die Einnahmen aus Genussrechten gestützt.
Betroffene Genussrechte-Serien:
Die folgenden Genussrechte der Degag-Gruppe sind betroffen:
Genussrechts-Beteiligung Serie L
Genussrecht DEGAG WohnInvest 7
Genussrecht DEGAG WohnInvest 8
Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 1
Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 2
Anleger haben sich somit mit einem hohen Risiko beteiligt, da Genussrechte keine Sicherheiten bieten und aufgrund des vereinbarten Nachrangs bei einer Insolvenz oder finanziellen Schieflage oft nahezu wertlos werden können.
Rechtsbeistand für betroffene Anleger
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet DEGAG-Anlegern eine Ersteinschätzung an. Zum Pauschalpreis von 199 Euro inkl. MwSt. und Auslagen erhalten Anleger eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht zählt Rechtsanwalt Eser zu den führenden Ansprechpartnern für Anleger und Verbraucher, die ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber Banken, Finanzinstituten oder Anlageanbietern durchsetzen möchten. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat Rechtsanwalt Eser unzählige Mandanten in komplexen und richtungsweisenden Fällen erfolgreich vertreten.
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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