Pleite: Elaris AG und der Schaden der Aktionäre
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Insolvenzantrag
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Az.: 1 IN 9/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELARIS AG, Robert-Bunsen-Str. 1, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68480), vertr. d.: Lars Nikolai Stevenson, 67269 Grünstadt, (Vorstandsvorsitzender), ist am 20.01.2025 um 08.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet und bestimmt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621 490801-0, Fax: 0621 490801-50, E-Mail: info@hendriock.de bestellt worden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 20.01.2025
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Finanzielle und operative Situation:
- Insolvenzverfahren: Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung deutet auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hin. Dies stellt ein Risiko für bestehende Aktionäre dar, da in Insolvenzverfahren Aktionäre oft nachrangig bedient werden.
- Marktrisiken und Geschäftsmodell: Die Abhängigkeit der ELARIS AG von chinesischen Auftragsfertigern und die Konzentration auf Elektromobilität in einem wettbewerbsintensiven Markt erhöhen die Unsicherheiten für zukünftige Erträge.
- Kapitalstruktur: Die dominierende Stellung des Hauptaktionärs und Vorstands Lars Nikolai Stevenson birgt Interessenkonflikte. Dies könnte zu Entscheidungen führen, die nicht unbedingt im besten Interesse aller Aktionäre sind.
Börsen- und Kapitalmarktperspektive:
- Kapitalmarktstrategie: Die Strategie, die Marke ELARIS durch Börsenhandel und Öffentlichkeitsarbeit zu stärken, wurde offensichtlich nicht erfolgreich umgesetzt, da die Insolvenz Fragen zu Liquidität und Geschäftsausblick aufwirft.
- Wertpapierangebot: Die Platzierung von Aktien im Freiverkehr konnte das Kapitalproblem nicht nachhaltig lösen. Dies deutet darauf hin, dass die Nachfrage nach den Aktien begrenzt war.
Risiken für Aktionäre:
- Dividenden- und Kursrisiken: Aufgrund der Insolvenz ist davon auszugehen, dass Dividendenzahlungen in absehbarer Zeit nicht möglich sind und bestehende Aktien einen erheblichen Kursverlust erleiden könnten.
- Strategische Unsicherheiten: Die Unternehmensstrategie, den Fokus auf Elektromobilität zu setzen und Märkte zu erweitern, erscheint durch die Insolvenz stark gefährdet.
Kritische Betrachtung des Managements:
Die Entscheidungen des Managements, insbesondere im Hinblick auf das Geschäftsmodell und die Abhängigkeit von Auftragsfertigern, könnten hinterfragt werden. Eine höhere Diversifikation oder eine stärkere Kontrolle über die Produktionskette hätten die Risiken möglicherweise reduziert.
Kritische Bewertung des Wertpapierprospekts der ELARIS AG und Hinweise an die Aktionäre
Finanzielle Risiken und Insolvenzgefahr
Im Wertpapierprospekt der ELARIS AG wurde auf verschiedene Risiken hingewiesen, darunter Markt- und Geschäftsrisiken. Jedoch stellt sich die Frage, ob die finanzielle Lage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Prospekterstellung in ihrer vollen Tragweite dargestellt wurde. Warum wurde der drohende Liquiditätsengpass nicht klarer kommuniziert, insbesondere angesichts des erheblichen Jahresfehlbetrags und der abnehmenden Eigenkapitalquote?Interessenkonflikte im Management
Es wird offengelegt, dass der Vorstandsvorsitzende Lars Nikolai Stevenson und dessen Ehefrau über die LB Holding GmbH 91,1 % der Aktien kontrollieren. Diese hohe Beteiligung birgt ein erhebliches Risiko für Interessenkonflikte. Wurde dies ausreichend betont, und wurden die potenziellen Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung und die Unternehmensführung ehrlich und transparent offengelegt?Erfüllung der Compliance-Anforderungen
Der Prospekt enthält Hinweise auf mögliche Defizite in den internen Compliance-Strukturen. Wurde den Aktionären transparent dargelegt, welche Maßnahmen zur Vermeidung regulatorischer und rechtlicher Verstöße tatsächlich umgesetzt wurden, oder gibt es hier Versäumnisse, die das Vertrauen der Investoren hätten mindern können?Strategische Abhängigkeiten
Die Abhängigkeit der ELARIS AG von chinesischen Auftragsfertigern wurde zwar erwähnt, jedoch bleibt fraglich, ob die möglichen Konsequenzen dieser Abhängigkeit, insbesondere im Hinblick auf Lieferkettenprobleme und Qualitätskontrollen, ausreichend detailliert analysiert und dargestellt wurden.Prognosen und Kapitalmaßnahmen
Der Prospekt warb für die zukünftige Etablierung der Marke „ELARIS“ und prognostizierte eine Expansion in neue Märkte. Im Lichte der aktuellen Insolvenz erscheint dies rückblickend als unrealistisch. Waren diese Prognosen bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Prospekts unangemessen optimistisch?
Aufforderung zur Klärung
Wir fordern den Vorstand und die Emittentin auf, die oben genannten Fragen transparent zu beantworten und alle Aktionäre umfassend über die Hintergründe der wirtschaftlichen Schieflage zu informieren.
Insbesondere erwarten wir eine Prüfung, ob die Angaben im Prospekt irreführend oder unvollständig waren, und ob dies möglicherweise eine Haftung begründet.
Ihre Rechte als Aktionäre
Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Prospekt falsche, irreführende oder unvollständige Informationen enthielt, können geschädigte Aktionäre möglicherweise Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen. Dies könnte insbesondere Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktinformationen umfassen. In Deutschland sind insbesondere das Kapitalmarktrecht, das Aktiengesetz (AktG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) relevant. Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen und potenziell haftbare Parteien sind:
1. Ansprüche aus dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
- Gesetzliche Grundlage: § 9 WpPG (in Verbindung mit der EU-Prospektverordnung 2017/1129).
- Anspruchsvoraussetzungen:
- Der Prospekt enthält unrichtige, irreführende oder unvollständige Angaben.
- Die fehlerhaften Informationen sind für die Anlageentscheidung wesentlich.
- Der Anleger hat aufgrund des fehlerhaften Prospekts einen Schaden erlitten.
- Anspruchsgegner:
- Die Emittentin (ELARIS AG).
- Die Anbieterin (z. B. Elaris Holding GmbH, wenn sie Aktien angeboten hat).
- Die Personen, die den Prospekt unterzeichnet oder genehmigt haben, insbesondere Vorstände, Geschäftsführer und andere Verantwortliche.
- Haftungsumfang: Ersatz des Schadens, der durch die fehlerhafte Anlageentscheidung entstanden ist. Dies umfasst insbesondere den Kaufpreis der Aktie, abzüglich eines ggf. noch vorhandenen Restwerts.
2. Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Anspruchsgrundlage: §§ 280, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB (vorvertragliche Haftung, sog. "c.i.c.").
- Anspruchsvoraussetzungen:
- Ein Prospekt wurde fehlerhaft erstellt oder Informationen wurden bewusst zurückgehalten.
- Der Anleger hat auf die Korrektheit der Angaben vertraut und die Anlageentscheidung darauf gestützt.
- Es liegt ein Verschulden (z. B. Vorsatz oder Fahrlässigkeit) der Verantwortlichen vor.
- Anspruchsgegner:
- Die Emittentin.
- Vorstände, Aufsichtsräte oder andere verantwortliche Personen.
- Haftungsumfang: Ersatz des gesamten Schadens, inklusive entgangener Gewinne.
3. Ansprüche aus dem Aktiengesetz (AktG)
- Gesetzliche Grundlage: § 37b und § 37c AktG.
- Anspruchsvoraussetzungen:
- Der Prospekt enthält falsche oder unvollständige Informationen über die Aktien.
- Die fehlerhaften Angaben betreffen wesentliche Tatsachen, die für die Bewertung der Aktien relevant sind.
- Anspruchsgegner:
- Die Emittentin.
- Organe der Gesellschaft (Vorstände, Aufsichtsräte) wegen Verletzung ihrer Prospektverantwortlichkeit.
- Haftungsumfang: Schadenersatz für die Differenz zwischen dem ursprünglichen Anlagebetrag und dem aktuellen oder realisierbaren Wert der Aktien.
4. Ansprüche aus der EU-Prospektverordnung (EU-VO 2017/1129)
- Gesetzliche Grundlage: Artikel 11 und Artikel 23 EU-Prospektverordnung.
- Anspruchsvoraussetzungen:
- Wesentliche Informationen fehlen, sind irreführend oder falsch.
- Diese Mängel beeinträchtigen die Grundlage für eine informierte Anlageentscheidung.
- Anspruchsgegner:
- Die Emittentin und Personen, die den Prospekt erstellt oder genehmigt haben.
- Haftungsumfang: Schadenersatz nach nationalem Recht (z. B. WpPG und BGB in Deutschland).
5. Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Gesetzliche Grundlage: §§ 3, 5 UWG.
- Anspruchsvoraussetzungen:
- Unlautere Irreführung durch falsche oder unvollständige Angaben im Prospekt.
- Einfluss auf die Kaufentscheidung von Anlegern.
- Anspruchsgegner:
- Die Emittentin.
- Weitere verantwortliche Personen oder Beteiligte, die für die fehlerhafte Kommunikation verantwortlich sind.
- Haftungsumfang: Schadenersatz oder Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens.
Potenzielle Haftbare Parteien
- Emittentin: Als Herausgeberin des Prospekts trägt sie die Hauptverantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben.
- Vorstand und Aufsichtsrat: Diese Organe haften, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben genehmigt haben.
- Anbieter oder Konsortialbanken: Haftung, wenn sie aktiv an der Prospekterstellung oder der Verbreitung beteiligt waren.
- Prospektersteller und Berater: Sofern sie durch Gutachten oder Prüfungen falsche Informationen bestätigt haben.
Verjährung
Die Ansprüche aus fehlerhaften Prospekten verjähren in der Regel:
- Wertpapierprospektgesetz: 1 Jahr nach Kenntnis des Fehlers, spätestens jedoch 3 Jahre nach Veröffentlichung des Prospekts.
- BGB (c.i.c.): 3 Jahre ab Kenntnis, spätestens 10 Jahre nach der Anlageentscheidung.
- Aktiengesetz: 1 Jahr nach Kenntnis, spätestens 3 Jahre nach dem Erwerb.
Falls Sie rechtliche Schritte prüfen möchten, empfehle ich eine detaillierte Prüfung des Prospekts sowie der konkreten Schadenslage, um Ihre Ansprüche gezielt geltend zu machen.
Fragen
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800 72 73 463
an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!
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REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
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Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Fi

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