Plötzlich in Untersuchungshaft – Teil 3: Tipps für Inhaftierte

  • 4 Minuten Lesezeit

Wer in Untersuchungshaft gerät, muss sich in kürzester Zeit in einem neuen und schwierigen Umfeld zurechtfinden. In diesem Beitrag stellt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus einige Tipps für Inhaftierte zusammen, die Angehörige dem Betroffenen schon beim ersten Besuch mitteilen sollten.

Äußerungen zum Tatvorwurf?

In der JVA ist man schnell froh über jeden Gesprächspartner. Trotzdem sollte man auf keinen Fall mit Mitgefangenen über den eigenen Tatvorwurf sprechen. Immer wieder dienen sich nämlich Mitgefangene den Ermittlungsbehörden als Zeugen an, um ihrerseits Vorteile zu erlangen. Dies gilt nicht nur im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts.

Höchstens die vorgeworfene Straftat (Beispiel: Diebstahl, Betrug, Körperverletzung etc.) können Sie den anderen Inhaftierten mitteilen – mit einer wichtigen Ausnahme: Wirft man Ihnen ein Sexualdelikt oder eine Gewalttat zum Nachteil einer Frau oder eines Kindes vor, sollten Sie stattdessen eine Legende nutzen. Andernfalls droht eine „Sonderbehandlung“ – egal, ob die Tatvorwürfe gegen Sie wahr sind oder nicht!

„Du musst den Anwalt wechseln!“

Immer wieder erfährt man von Anwälten, die im Knast Akquise betreiben, indem sie sich gegen Vergünstigungen oder gar gegen Bezahlung Schließer oder Gefangene dienstbar machen. So entstehen Gerüchte über den Superanwalt X, der jeden nach spätestens zwei Wochen „rausboxt“ oder bei Besuchen auch mal Handys, Zigaretten und Schlimmeres mitbringt.

Hier sollte man zunächst bedenken: Jeder Gefangene, der Ihnen in der JVA gute Tipps geben kann, ist trotz vorgeblich bester Kenntnisse auch selbst nicht in Freiheit. Lassen Sie sich daher nicht von den typischen Knastweisheiten hinters Licht führen! Auch der beste Strafverteidiger kann nicht zaubern. Und ein Rechtsanwalt, der sich als Schmuggler andient, hat seine Qualitäten sicher nicht auf dem Gebiet der Strafverteidigung – er riskiert vielmehr mit jedem Besuch seine Zulassung. Das macht niemand, der mit guter Strafverteidigung sein Geld verdient.

Vorsicht ist auch geboten, wenn ein Spezialist für ein bestimmtes Rechtsgebiet gesucht wird. Die Empfehlungen in diesem Bereich innerhalb der JVA sind allesamt mit großer Vorsicht zu genießen. Besser ist es, wenn Angehörige oder Freunde draußen im Internet oder – je nach Bekanntenkreis – durch gezielte nachfragen den passenden Verteidiger suchen. Außerdem können Sie Ihren bisherigen Rechtsanwalt offen ansprechen: Ein seriöser Strafverteidiger übernimmt kein Mandat in einem Rechtsgebiet, von dem er keine Ahnung hat.

Sollten Sie an einen Verteidiger geraten sein, mit dem Sie sich keine weitere Zusammenarbeit vorstellen können, gilt: Ist dieser Verteidiger Ihr Pflichtverteidiger, bekommt er bereits jetzt sämtliche Gebühren für das Ermittlungsverfahren aus der Staatskasse. Kommt ein Verteidigerwechsel zustande, bezahlt der Staat dieselben Gebühren nicht noch einmal an Ihren neuen Pflichtverteidiger – den müssen Sie also selbst bezahlen. Dies sollten Sie im Hinterkopf behalten und ggf. mit Ihren Angehörigen besprechen, bevor Sie sich auf die Suche nach einem neuen Rechtsanwalt begeben.

Zeit totschlagen – was tun?

Wenn die Untersuchungshaft nicht nach der ersten Haftprüfung beendet oder eine umfangreich begründete Haftbeschwerde letztlich erfolglos geblieben ist, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie länger in der JVA bleiben. Die Zeit muss nicht vergeudet sein. Es besteht die Möglichkeit, an Weiterbildungsmaßnahmen – etwa in Gestalt von Fernkursen per Post – teilzunehmen. Dies ist auch für Ihre Sozialprognose im Falle einer eventuellen Verurteilung für die Strafzumessung von Bedeutung. Ihr Strafverteidiger kann daher in der Regel Vergünstigungen bei der Staatsanwaltschaft aushandeln – etwa bei der Postkontrolle von und zur Weiterbildungseinrichtung.

Untersuchungsgefangene dürfen nicht zur Arbeit in der JVA gezwungen werden. Das heißt aber nicht, dass nicht gearbeitet werden darf. Die Arbeit in der JVA wird zwar skandalös schlecht bezahlt, kann aber eine willkommene Abwechslung zum Nichtstun sein. Es ist deshalb in aller Regel empfehlenswert, Arbeitsangebote wahrzunehmen, wenn die Zeit nicht anderweitig – etwa mit einer Weiterbildungsmaßnahme – genutzt wird. Nach der Haftentlassung sind vielen auch die kleinen Geldbeträge hilfreich, die mit der Arbeit in der JVA verdient werden können.

Für die verbleibende Freizeit können Sie sich bei der JVA Radio, CD-Player, DVD-Player und Fernseher meist leihen oder aber durch Angehörige in die JVA bringen lassen. Werden solche Geräte von außen eingebracht, müssen sie durch die JVA untersucht und verplombt werden. Dies kostet pro Gerät bis zu 50 Euro. Bücher und Zeitschriften können Sie sich unmittelbar vom Verlag oder aus dem Buchhandel übersenden lassen. Hier können Sie auch Angehörige bitten, Bücher und Zeitschriften für Sie zu kaufen und unmittelbar in die JVA senden zu lassen.

Fragen?

Sie haben weitere Fragen zum Thema oder benötigen einen Strafverteidiger für einen Festgenommenen bzw. Untersuchungsgefangenen? Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel ist im gesamten Bundesgebiet tätig und kann Ihnen helfen. In geeigneten Fällen übernimmt er die Verteidigung auch als Pflichtverteidiger. Ein Telefonat zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. Rufen Sie einfach unter der nebenstehenden Telefonnummer in der Kanzlei an!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Beiträge zum Thema