Plutus Capital – Vorsicht vor Plutus Money SL

  • 2 Minuten Lesezeit

Vor Plutus Money SL warnt aktuelle die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass diese laut der BaFin vorliegenden Informationen über die Internetseite plutus-capital.com und per Mail Anlegern in Deutschland eine Anlageberatung und die Vermittlung von Festgeldern bei Banken im Ausland offeriert.

Festgeldanlagen Plutus Money SL

Auf der Webseite wird damit geworben, dass man bei Plutus Capital maßgeschneiderte Sonderzinsen für Festgeldkonten habe. Weiterhin wird dargestellt, dass der Fokus darauf liegen würde, das Vermögen der Kunden durch eine umsichtige Verwaltung zu halten und zu gewährleisten.

Unter dem Stichwort „ZIEL-Quoten“ wird dargestellt, dass Partnerbanken oft zum Monats-, Quartals- und Jahresende Sonderzinssätze anbieten würden, um die Ziele zu erreichen.

Unter dem Stichwort „BONUS-Quoten“ wird z. B. auf der Webseite geschildert, dass Banken regelmäßig neue Kunden mit Willkommensboni belohnen würden, um ihre Renditen für Sparer erfreulich zu steigern.

Erforderliche Erlaubnis der BaFin für Anlageberatung

Soweit laut BaFin Anlegern eine Anlageberatung angeboten wird, stellt dies eine Wertpapierdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar. Für eine derartige Anlageberatung muss ein Anbieter aber eine Genehmigung der BaFin haben.

Gemäß der BaFin hat Plutus Money SL keine derartige Erlaubnis.

Möglichkeiten für Anleger der Plutus Capital bzw. Plutus Money SL

Wenn Anleger über die Webseite plutus-capital.com Anlagen abgeschlossen haben und auch eine Anlageberatung stattfand, kann sich für ein Anleger ggf. ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG wegen des unerlaubten Betreibens einer Anlageberatung durchsetzen lassen.

Anleger, die Plutus Money SL Gelder zur Verfügung gestellt haben und Fragen zur Rechtslage haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 18.12.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema