Porsche Abgasskandal – Audi AG haftet – weiterer Erfolg im Abgasskandal

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– Kläger erhält Kaufpreiserstattung in Höhe von 73.995,59 EUR –

In einem Verfahren, welches die Rechtsanwaltskanzlei Manes vor dem Landgericht Osnabrück (Az. 10 O 399/19) geführt hat, wurde die Audi AG am 29.01.2020 zur Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs (Porsche Cayenne 4.2 TDI EU6) verurteilt.

Die Audi AG muss dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungspauschale für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Die Motorsteuerung enthält nach Auffassung des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die dafür sorgt, dass sich die Stichoxidwerte im Vergleich zwischen Prüfstand und Realbetrieb verschlechtern.

Das Gericht sah in solchen Abschalteinrichtungen, wie schon der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) ausführte, einen Mangel. Das Gericht stellte deshalb fest, dass die Audi AG für alle Schäden zu Schadensersatz verpflichtet ist, die durch die Motorenmanipulation eintreten können. Im Fahrzeug war der ein 4.2l TDI Motor mit verschiedenen Abschalteinrichtungen im Abgaskontrollsystem verbaut. Nur auf dem Prüfstand hielt der Cayenne die EU-Grenzwerte beim Stickoxid ein. Auch die Ad-Blue-Eindüsung im SCR-Katalysator hat mehreren Strategien unterlegen, die dazu führten, dass die Abgasgrenzwerte für die Euro-6-Norm nicht eingehalten werden konnten.

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