Porsche: Razzia im Zusammenhang mit Abgasskandal! Anwälte informieren über Möglichkeiten.

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Medienberichten von heute zufolge (z. B. www.handelsblatt.com vom 18.04.2018) haben Staatsanwälte und LKA-Einsatzkräfte mehrere Objekte des Autobauers Porsche durchsucht.

Die Ermittlungen würden sich gegen Porsche-Mitarbeiter richten wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung, unter den drei Beschuldigten soll sich Medienberichten zufolge auch ein Vorstandsmitglied befinden.

Es soll dabei um mögliche Manipulationen der Abgasreinigung von Dieselautos gehen, teilte die Staatsanwaltschaft in Stuttgart mit – bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Damit gerät nun neben VW, Mercedes und zuletzt BMW auch Porsche verstärkt ins Visier der Ermittler.

Bereits im Jahr 2016 wurde nach Zweifeln an der Abgasreinigung ein freiwilliger Rückruf des Modells Macan begonnen, im Juli 2017 ordnete Alexander Dobrindt (der damalige Verkehrsminister) dann ein Zulassungsverbot für den Porsche-Geländewagen Cayenne mit 3,0 Liter-TDI Motor an.

Die Motoren für die Dieselmodelle von Porsche wurden dabei von der Konzernschwester Audi geliefert.

Betroffene Porsche-Fahrer sollten nach Ansicht der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin, die bereits etliche VW-, Audi-, BMW- und Porsche-Fahrer vertritt, ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen.

Grundsätzlich hat jeder Fahrer Anspruch auf ein mängelfreies Kfz.

Wenn ein Mangel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben werden kann, könnte grundsätzlich Wandelung, Minderung oder Schadensersatz in Betracht kommen, was immer im Einzelfall überprüft werden muss.

Vorsicht ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner generell auch bei einem eventuellen Software-Update geboten, da hierbei z. B. die Laufleistung des Motors oder der Verbrauch negativ beeinflusst werden könnte.

Beunruhigte Porsche-Fahrer können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, wir beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.


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