Positive Urteile im Abgasskandal

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Im Blätterwald rauscht es gewaltig – so wie immer, wenn ein Massenphänomen und ein kollektiver Schadensanspruch vor der Verjährung stehen. Aktuell stürzen sich die Journalisten, Presse-Abteilungen und Kommentatoren auf den Abgasskandal und jede Partei versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die eigene Situation so positiv wie möglich darzustellen.

So war aktuell von der Volkswagen AG zu hören, dass ein Großteil der gegen VW geführten Verfahren nicht erfolgreich ausgehen würden. Wer das mal hinterfragt, kann das nur für einen Marketing-Gag halten, denn aktuell gehen in der ersten Instanz nahezu alle Urteile gegen die VW AG im eigentlichen „Kernskandal“ um die EA189-Motorisierung für die Wolfsburger verloren. 

Heißt: Wird der Konzern der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung angeklagt, so gehen die Verfahren in der allergrößten Mehrheit und bezogen auf die aktuelle Situation sehr verbraucherfreundlich aus und enden mit der Rücknahme des Fahrzeugs zum Einkaufspreis (siehe Artikel von T-Online über das Landgericht Saarbrücken). 

Dr. Gerrit Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und Herausgeber von pkw-rueckgabe.de „Einzig der Punkt der Nutzungsentschädigung sorgt dafür, dass VW nicht mit zwei statt nur einem blauen Auge aus den Verhandlungen kommt.“

Die Deutlichkeit der sittenwidrigen Schädigung hat nun sogar einen Richter in Augsburg dazu gebracht, VW selbst den Anspruch auf Entschädigung für die gefahrenen Kilometer abzusprechen. Hartung: „Wir verlangen grundsätzlich den vollen Schadensersatz und sind sicher, dass weitere Landgerichte dem mutigen Vorbild ihres Augsburger Richterkollegen folgen werden!“

Nun steht allerdings die Zeit auf der VW-Seite, denn allein die Abfrage der Rechtsschutzversicherung kann sich schon bis ins neue Jahr ziehen. Noch haben die Anwälte die Sache aber im Griff, denn mit dem Musterverfahren steht Verbrauchern ein neues und vor allem kostenloses Werkzeug zur Fristverlängerung über den 31. Dezember 2018 hinaus zur Verfügung. gewerbliche Nutzer können einen Antrag auf ein Güteverfahren stellen mit dem gleichen fristverlängernden Effekt. 

Dr. Hartung: So kann eine gut organisierte Kanzlei selbst zwischen den Feiertagen noch Schadensersatzansprüche rechtssicher vorbereiten. Trotzdem sind Betroffene Fahrzeugbesitzer gut beraten, jetzt schnell tätig zu werden.


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