Postbank Finanzberatung AG: Anleger klagen wegen Verlusten! Drohende Verjährung

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Seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, vertritt/vertrat die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB zahlreiche Anleger gegen die Postbank Finanzberatung AG, die Verluste mit den ihnen vermittelten Kapitalanlagen erlitten haben.

Seitdem haben Dr. Späth & Partner mehr als 150 Geschädigte aus ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich in Klageverfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG vor Gerichten in ganz Deutschland vertreten.

Oftmals wurden den Anlegern dabei spekulative Beteiligungen vermittelt, wie Schiffsfonds, Spielefonds, geschlossene Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds etc.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Unserer Ansicht nach passten viele der vermittelten Produkte nicht zur Anlagementalität und Risikobereitschaft der Anleger, denn bei vielen der von uns betreuten Anleger handelte es sich um ältere Anleger, wie Rentner, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 60 Jahre alt waren und ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten.

Dr. Späth & Partner begehren in den jeweiligen Klagen daher die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückübertragung der oftmals nicht mehr werthaltigen Fondsbeteiligung, das heißt, es wird beantragt, dass die Anleger so gestellt werden, als ob sie die Anlage nicht gezeichnet hätten.

Teilweise wurde den Anlegern auch gar nicht mitgeteilt, dass der Berater ein Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG war, sondern diverse Geschädigte berichten uns davon, dass sie davon ausgegangen sind, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank AG beraten wurden. In einigen Fällen hatten die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG auch Zugriff auf die Kontodaten der Anleger bei der Deutschen Postbank AG. Dies könnte bedeuten, dass auch eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der erhaltenen Provisionen gegeben war, da laut aktueller BGH-Rechtsprechung Banken zur Aufklärung über die erhaltenen „Kick-backs“ verpflichtet sind, für den Anleger aber nicht erkennbar war, dass er nicht von einer Bank beraten wurde.

Allerdings sollten sich Anleger bewusst sein, dass in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, zum Jahresende 2015 Verjährung einzutreten droht aufgrund der 3-jährigen kenntnisabhängigen Verjährungsvorschrift der §§ 195, 199 BGB.

Dr. Späth hierzu: „Ab wann diese Kenntnis oder „grob fahrlässige Unkenntnis“ einsetzt/e, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Allerdings sollten Anleger hier auf Nummer sicher gehen, denn eines steht fest: Auf verjährte Ansprüche wird die Postbank Finanzberatung AG nichts mehr zahlen müssen. Anleger sollten also dringend vermeiden, in die Verjährungsfalle zu tappen.

Betroffene Anleger, die von der Postbank (Finanzberatung AG) beraten wurden, sollten also umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner berät Sie gerne.


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