Postbank Finanzberatung AG: Zahlreiche Klagen! Achtung: Drohende Verjährung

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Seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung-AG-Geschädigte bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte gemeldet, die Verluste mit den ihnen vermittelten Kapitalanlagen erlitten haben.

Dr. Späth & Partner vertreten gegenwärtig ca. 100 Geschädigte aus ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich in Klageverfahren gegen die Postbank AG bzw. die Postbank Finanzberatung AG vor Gerichten in ganz Deutschland.

Oftmals handelt es sich bei den Anlegern um ältere Anleger wie Rentner, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 60 Jahre alt waren, ihr Geld teilweise sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten.

Begehrt wird in den Klagen die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückübertragung der oftmals nicht mehr werthaltigen Fondsbeteiligung, d.h., Dr. Späth & Partner beantragen, dass die Anleger so gestellt werden, als ob sie die Anlage nie gezeichnet hätten.

Nach Angaben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Parnter hat die Postbank Finanzberatung AG den Anlegern teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, Spielefonds, geschlossene Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds etc. vermittelt, die oftmals nicht für die Anleger geeignet waren, da diese nicht zu ihrer oftmals nur geringen Risikobereitschaft passten.

Teilweise waren bei den vermittelten Produkten auch Provisionen von deutlich über 15 % geflossen.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der ‚Deutschen Postbank AG‘ beraten worden zu sein. Auf uns vorliegenden Visitenkarten steht teilweise ausdrücklich nicht ‚Postbank Finanzberatung AG‘, sondern im Gegenteil ‚Postbank Vermögensberatung‘, so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch hatten in vielen Fällen die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG Zugriff auf die Kontodaten der Anleger bei der Deutschen Postbank AG. Die Anleger wurden meiner Ansicht nach daher teilweise bewusst in dem Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden.

Allerdings droht in diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, zum Jahresende 2014 Verjährung, aufgrund der 3-jährigen kenntnisabhängigen Verjährungsvorschrift der §§ 195, 199 BGB.“

Dr. Späth hierzu: „Ab wann diese ‚Kenntnis‘ oder ‚grob fahrlässige Unkenntnis‘ vorliegt, ist zwar umstritten und muss immer im Einzelfall geprüft werden, Gerichte gehen aber in letzter Zeit verstärkt davon aus, dass die Verjährung z.B. zu laufen beginnt, wenn die Ausschüttungen reduziert werden oder ausbleiben oder bereits im Geschäftsbericht negative Szenarien erwähnt werden.“

Eile ist somit geboten, da somit zahlreiche Ansprüche von Geschädigten bereits zum Jahresende 2014 zu verjähren drohen. Die Verjährung kann nur durch verjährungshemmende Maßnahmen aufgehalten werden wie z.B. eine Klage oder einen Güteantrag, der bestimmt genug ist.

Dr. Späth & Partner sind eine der erfahrensten Kanzleien in Zusammenhang mit der Postbank Finanzberatung AG, seit dem Jahr 2008 – und somit seit ca. 6 Jahren – wurden hier bereits zahlreiche Geschädigte der Postbank Finanzberatung AG außergerichtlich und gerichtlich betreut.


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