Postbank und andere Banken - Rat für Betroffene von Kontopfändungen!

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In der letzten Woche hatten wir von der Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Späth und Partner hier bereits ein Thema aufgegriffen, was uns von Ratsuchenden immer wieder herangetragen wird. 

"Die Betroffenen teilen in den hier gemeinten Fällen mit, dass ihr Konto gepfändet worden sei. Dabei weisen die gepfändeten Konten immer genug Guthaben auf, als dass die jeweilige Bank oder auch Sparkasse, ob nun Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank etc., die gepfändete Forderung nicht auf die bereits erteilte schriftliche Anweisung des betreffenden Kunden hin umgehend überweisen könne.

Allerdings werden uns etliche Fälle mitgeteilt, wo die betreffende Bank dies aus nicht nachvollziehbaren Fällen verweigert oder zumindest zeitlich massiv verschleppt.

Regelmäßig wird uns hier die Postbank als Negativbeispiel genannt, die die ausdrücklich erbetenen Zahlungsanweisungen der betroffenen Kunden schlicht ignoriert.

Verständlicherweise liegen die Nerven bei den Betroffenen blank", so Rechtsanwalt Kurdum von Dr. Späth und Partner.

Sie verwenden zudem viel Zeit bei dem mühsamen Versuch der Kontaktaufnahme zur Bank über "Servicecenter" oder "Hotlines", um dann regelmäßig von mit dem Fall nicht betrauten "Telefonbetreuern" auf eine Ausführung der Überweisung in ungewisser Zukunft vertröstet zu werden. Ob bei betroffenen Privat- oder auch Geschäftskunden - natürlich wächst auch die Angst, weitere laufend anstehende Zahlungen von ihrem Konto nicht begleichen zu können, was dann zu etwaig zu weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Betroffenen führen kann.

Und dies alles nur, da die Postbank oder auch andere Banken ihre Aufgabe nicht erfüllen, umgehend die vom Kunden angewiesene Zahlung durchzuführen.

"Ein Unding", so Rechtsanwalt Kurdum. "Die jeweiligen Banken sind bereits rechtlich aufgrund ihres "Kontovertrags" mit den Kunden verpflichtet, eine Zahlungsanweisung umgehend auszuführen, dies umso mehr als es in den vorliegenden Fällen mitunter um die Existenz des Betroffenen gehen kann. Nach meiner Erfahrung hilft in solchen Fällen regelmäßig anwaltlicher Druck, um die Banken zur umgehenden Ausführung der Überweisung zu bewegen."


Christian-Albrecht Kurdum, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Späth und Partner Berlin, steht Ihnen gerne für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügung, ob telefonisch oder per mail.

Seit dem Jahr 2002 berät die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB bundesweit Privatanleger und institutionelle Investoren in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts.





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