Postbank unterstützt Bankkunden bei fehlerhafter Banküberweisung nicht

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Die Postbank hilft ihrem eigenen Bankkunden im Falle einer im Nachhinein festgestellten irrtümlich angewiesenen Banküberweisung nicht; am Ende reagiert die Postbank nicht einmal mehr auf Anwaltsschreiben.


Ein Postbankkunde überweis 5.000,00 € und stornierte unverzüglich danach den Auftrag : Die Postbank stellt Rückerstattung in Aussicht

Ein Bankkunde der Postbank hat über das Online-Banking eine Auslandsüberweisung in Höhe von 5.000,00 € getätigt. Kurz darauf hat er festgestellt, dass der Empfänger wahrscheinlich ein Betrüger ist. Er versuchte den Überweisungsauftrag sofort zu stornieren, indem er die Telefon-Hotline der Postbank kontaktierte, aber aufgrund der langen Wartezeit entschied er sich persönlich zur Hauptzentrale der Postbank zu gehen, um den Auftrag zu stornieren.

Nach einer Wartezeit von insgesamt 20 Minuten erklärte der Bankkunde der Mitarbeiterin den Sachverhalt und bat um Stornierung der Überweisung. Die Bankmitarbeiterin füllte einen Rückruf-Antrag aus und sagte dem Kunden, dass es wohl klappen würde und nur eine Gebühr von 10,80 € anfallen würde. Der Kunde verließ die Filiale in dem Glauben, dass die Postbank alles tun würde, um die Überweisung zu stoppen.

Nach einigen Tagen erkundigte sich der Bankkunde nach der Rückerstattung, doch ihm wurde gesagt, dass der Rückruf-Antrag nicht ausreichen würde. Die Postbank hatte keine Maßnahmen ergriffen, um die Überweisung zu stoppen oder die Empfängerbank zu informieren. Der Bankkunde forderte daraufhin die Postbank zur Rückerstattung auf, erhielt jedoch nur nichtssagende Standard-E-Mails als Antwort.

Die Postbank reagierte nicht auf den Sachverhalt des Kunden und teilte ihm lediglich mit, dass der Rückruf stattgefunden hat. Der Kunde bleibt nun auf seinem Schaden sitzen und hat die Postbank zur Rückerstattung aufgefordert.

Postbank behauptet, ein Zurückholen sei nicht gar nicht möglich

Die Postbank reagierte zunächst auf die von Rechtsanwalt Sache C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei verfasste anwaltliche Sachverhaltsdarstellung und Zahlungsaufforderung des Kunden mit Standard-E-Mails. Nach einem Monat ohne inhaltliche Rückantwort wurde das anwaltliche Schreiben erneut elektronisch zugesandt, woraufhin die Postbank wieder mit Standard-E-Mails antwortete, jedoch mit der Angabe der alten und neuen Ticket-ID.

Erst nach der erneuten Zusendung des anwaltlichen Schreibens reagierte die Postbank nach 2 ½ Monaten mit einem Schreiben des "Teams Nachforschung". In diesem Schreiben behauptete die Postbank, dass es sich bei der Überweisung um einen ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag handele und dass Überweisungen stets im Online-Banking in Echtzeit durchgeführt werden, wodurch eine Rückbuchung nicht möglich sei. Die Postbank erklärte, dass sie eine Rückforderung veranlasst habe, jedoch keine Erlaubnis zur Rückbuchung vom Zahlungsempfänger erhalten habe. Die Postbank lehnte eine weitere Unterstützung in der Angelegenheit ab und bat den Kunden, den Sachverhalt selbst mit dem Zahlungsempfänger zu klären.

Der Kunde wies die Postbank in einem weiteren anwaltlichen Schreiben darauf hin, dass ihre Aussagen zur "Echtzeit-Überweisung" und der Unmöglichkeit einer Rückbuchung nicht den Tatsachen entsprechen und falsch sind.

Wie ist die Rechtslage: Der Widerruf einer Banküberweisung kann möglich sein

Trotzdem die Überweisung der 5.000,00 € nicht in Echtzeit erfolgte, behauptet die Postbank fälschlicherweise, dass alle Überweisungen im Online-Banking-System stets und ausschließlich in Echtzeit durchgeführt werden. Tatsächlich muss eine Echtzeitüberweisung explizit durch Setzen eines Häkchens beauftragt werden und ist mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden. Standardmäßig sieht das Online-Banking-System der Postbank keine Echtzeitüberweisungen vor, es sei denn, der Kunde beauftragt diese gesondert.

In den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank sind normale Überweisungen, Echtzeit-Überweisungen und terminierte Überweisungen genau geregelt, erklärt Rechtsanwalt Fürstenow. Das "Team Nachforschung" der Postbank scheint jedoch weder mit ihrem eigenen Online-Banking-System noch mit ihren eigenen Vertragsbestimmungen vertraut zu sein.

Gemäß den besonderen Bedingungen für Postbank-Echtzeit-Überweisungen kann eine Echtzeitüberweisung nur durch ausdrückliche Beauftragung der Postbank erfolgen. Ohne eine solche Beauftragung bleibt es bei normalen Überweisungen über das Online-Banking.

Es ist durchaus möglich, einen Überweisungsauftrag auch im Online-Banking zu widerrufen, obwohl ein Widerruf die Ausnahme darstellt. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank kann ein Auftrag außerhalb des Online-Bankings widerrufen werden, es sei denn, die Bank sieht ausdrücklich eine Widerrufsmöglichkeit im Online-Banking vor.

Der Kunde hat darauf hingewiesen, dass er den Überweisungsauftrag in der Filiale der Postbank ausdrücklich widerrufen und eine Rückerstattung in Aussicht gestellt bekommen hat. Rechtsanwalt Fürstenow ist der Auffassung, dass dies als Vereinbarung eines Widerrufs anzusehen ist.

Nur Standard-E-Mails und keine Hilfe: Wo bleibt der Kundenservice?

In dem geschilderten Fall hat der Bankkunde der Postbank durch Rechtsanwalt Fürstenow eine ausführliche Darstellung der Situation und eine rechtliche Begründung mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschickt. Die Postbank hat jedoch nur mit standardisierten E-Mails geantwortet und neue Ticket-IDs vergeben, ohne auf die tatsächlichen Argumente einzugehen. Der Kundenservice der Postbank lässt zu wünschen übrig.

Nach 7 Monaten ohne Reaktion der Bank ist der Bankkunde frustriert und fragt sich, wie es weitergehen kann. Er könnte versuchen, den betrügerischen Empfänger ausfindig zu machen und eine Strafanzeige zu erstatten. Eine weitere Option wäre die Kontaktaufnahme mit dem Ombudsmann der Banken oder eine Meldung bei der Bankenaufsicht (BaFin). Letztendlich bliebe der Klageweg vor dem Zivilgericht, um eine Rückzahlung einzufordern. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden und das Prozesskostenrisiko müsste abgewogen werden.

Haben auch Sie ähnliche Erfahrungen mit der Postbank oder anderen Bankinstituten gesammelt? Dann können Sie sich an Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow wenden. Eine ausführliche und umfassende Darstellung dieses Falls ist ferfügbar unter:

https://www.kanzlei-fuerstenow.de/postbank/

Foto(s): Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow

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