P&R-Container-Insolvenz: Chancen auf Schadenersatz für Anleger

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Nach der letzten Pressemitteilung der vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften, die in den vergangenen Monaten Insolvenz anmeldeten, erhärtet sich der Verdacht eines Schnellballsystems. Von rund 1,6 Millionen Container, die im Besitz von P&R sein sollten, fand der vorläufige Insolvenzverwalter Jaffé in den Büchern von P&R nur 618.000 Boxen. Dieser Fehlbestand baute sich nach den weiteren Aussagen von Jaffé über mehrere Jahre auf. So fehlten bereits 2010 über eine halbe Million Container. Die Staatsanwaltschaft München I hat bereits ihre Ermittlungen aufgenommen und prüft unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs.

Doch ganz gleich, was die möglicherweise jahrelangen Ermittlungen ergeben werden – sie nützen den Anlegern derzeit wenig. Jaffé teilte neben dem Fehlen von einer Million Container in seiner Pressemitteilung auch mit, dass ein Kollabieren des laufenden Betriebs der P&R-Gruppe zum Totalverlust der Anleger führen kann, ein Schock für viele, die auf bessere Aussichten hofften.

Viele P&R-Anleger haben das Geld mühsam erarbeitet und als Altersvorsorge für sich selbst und zur Absicherung ihrer Kinder angelegt. Seit Wochen fragen sie sich: „Wie komme ich an mein Geld und wenn die Insolvenz eintritt, wieviel kann ich überhaupt zurückerwarten?“

Laut den Aussagen unserer Mandanten wurde ihnen das Investment über all die Jahre als sichere Geldanlage verkauft. P&R bezeichnete sich selbst als „Einfach. Ertragreich. Sicher.“ Mit diesen Aussagen verkauften auch viele Banken, Finanzdienstleister und Berater die Containerinvestments über Jahre an ihre Kunden. In vielen uns bekannten Fällen warb P&R die Anleger nach Ablauf der Verträge, die durch eine Sparkasse oder Bank verkauft wurden, anschließend selbst an und betreute diese Kunden von dort an im Direktvertrieb. Diese Anleger müssen derzeit noch abwarten, bis das Hauptverfahren der Insolvenz eingeleitet wird. 

Anders sieht die derzeitige Situation für die Anleger aus, die nicht direkt bei P&R gekauft haben:

Für Anleger, die durch eine Bank, Sparkasse oder einen Finanzdienstleister P&R-Container vermittelt bekommen haben, bestehen gesteigerte Chancen auf Schadensersatz in bis zu 100 % des angelegten Kapitals. Denn: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wird ein Beratungsfehler nachgewiesen, ist der Vermittler zu Schadensersatz verpflichtet und der Anleger erhält sein Geld zurück.

Wir vertreten bereits P&R-Anleger gegen Vertriebe und werden in Kürze über die ersten Ergebnisse berichten.

Laut unseren Mandanten wurden die Containerinvestments u. a. von

  • Münchner Bank e.G., Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg und weitere Genossenschaftsbanken,

  • Helmut Hülsner Vermögensanlagengesellschaft mbH,

  • Augeria Sachwerte und Immobilien GmbH,

  • AVB Team Finanz- und Versicherungsmakler GmbH,

  • Haus & Wohnen Vermittlungsgesellschaft für Versicherungen und Kapitalanlagen mbH & Co. KG,

  • GAH Geldanlagehaus-GmbH & Co. KG,

  • Container-Investments Mike Rumpf und

  • Helmut Waltl Finanzdienst Vermittlungs-GmbH

vermittelt.

Einige Vermittler beschwichtigen ihre Kunden seit der P&R-Pleite mit Schreiben und versuchen dadurch vermutlich, Schadensersatzansprüche durch ihre Kunden zu verhindern.

Wir empfehlen Anlegern, die nicht direkt von P&R gekauft haben, ihren Fall durch eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei auf mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Unsere Fachkanzlei prüft die Fälle der P&R-Anleger kostenfrei und unverbindlich und vertritt Sie in der Insolvenzanmeldung sowie im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren gegen Vermittler.

Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen, der hunderte Gespräche und Treffen mit P&R-Anlegern im ganzen Bundesgebiet hatte und jeden Tag mit neuen P&R-Anlegern spricht, die sich an seine Fachkanzlei wenden:

Der graue Kapitalmarkt hat mit der Pleite von P&R neue Opfer gefunden. Der Bundestag spricht über Altersvorsorge und sieht dabei tatenlos zu, wie erneut Milliarden von deutschen Anlegergeldern, die als Altersvorsorge angelegt waren, verschwinden. Ich fordere den Bundestag auf, die gesetzlichen Bestimmungen endlich anzupassen und dadurch Anleger zu schützen.“

Am Dienstag, den 05. Juni 2018 veranstalten wir um 18 Uhr eine Telefonkonferenz. Hierzu ist jeder P&R-Anleger, der Antworten sucht, sich austauschen möchte oder sich grundsätzlich informieren will, eingeladen. Die Teilnahme ist unverbindlich und anonym.

Die Einwahldaten können Sie per Telefon oder E-Mail bei uns erfragen. 

Weitere Telefonkonferenztermine folgen in Kürze, gerne können Sie sich bereits jetzt unverbindlich dafür anmelden, wir informieren Sie per E-Mail über die Termine und Einwahldaten.

Kostenfreier und unverbindlicher Service sowie Ersteinschätzung für P&R-Anleger finden Sie unter:

https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/pr-container-schutz-vor-verlust/



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