P&R Container-Insolvenz: Gläubigerversammlungen in dieser Woche

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Rund sechs Monate ist es nun her, seit die ersten deutschen P&R-Gesellschaften Insolvenz angemeldet haben. Medienberichten zufolge bangen seitdem rund 54.000 Anleger um ihr Geld. Insgesamt soll es um rund 3,5 Milliarden Euro geben.

Mehrere tausende Anleger haben sich laut der aktuellen Pressemitteilung von Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé im Vorfeld für die Gläubigerversammlungen am 17., 18. und 22. Oktober 2018 in München angemeldet.

Auch die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen wird mit mehreren Rechtsanwälten vor Ort sein und die Interessen der Mandanten wahrnehmen. Zentraler Punkt der Gläubigerversammlungen wird der Bericht des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé sein. In seinem Bericht wird er auf die Krisenursachen, die Hintergründe der Insolvenz und die Möglichkeiten der Verwertung des vorhandenen Vermögens eingehen.

Eine Frage, die sich viele Anleger stellen: Wie hoch wird die Insolvenzquote ausfallen?

Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen vertritt mit seinem Team eine Vielzahl von Anlegern aus dem gesamten Bundesgebiet. Nach seinen Schätzungen liegt diese derzeit bei 9-17,5 %. Seit Monaten arbeitet Helge Petersen mit seinem Spezialteam aus Rechtsanwälten und wissenschaftlichen Mitarbeitern an einem der größten Anlegerskandal Deutschlands.

Helge Petersen: „Nach den uns vorliegenden Informationen zur P&R-Insolvenz gehen wir mittlerweile von einem hohen Verlust für die Anleger aus. Gute Chancen auf Schadensersatz in bis zur vollständigen Höhe des angelegten Kapitals haben wahrscheinlich nur die Anleger, die von einer Bank oder einem externen Berater zu ihrem Investment in die Container beraten wurden. Wir führen bereits die ersten Verfahren und berichten zeitnah über deren Ergebnisse. Ich empfehle jedem P&R-Anleger, der sich extern beraten lassen hat, seinen Fall von einem spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.“

Service-Angebot für P&R-Anleger

Falls auch Sie zu Ihrem P&R-Investment beraten wurden, empfehlen wir Ihnen die Prüfung auf Schadensersatz gegen Dritte. Für Sie bestehen möglicherweise Chancen auf Schadensersatz von bis zu 100 % des angelegten Kapitals. Denn: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wird ein Beratungsfehler nachgewiesen, ist der Vermittler zu Schadensersatz verpflichtet. Wir führen bereits Klagen gegen verschiedene Vermittler von P&R-Containern und werden über die Verfahren berichten.

Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche mit unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Pressemitteilung des Insolvenzverwalters vom 11.10.2018: http://www.jaffe-rae.de/documents/NEUPR__Erste_Gl %C3 %A4ubigerversammlung_wird_zur_Massenveranstaltung.pdf.



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