P&R-Container-Insolvenz – was Anleger tun können

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Am 24.07.2018 wurde das Insolvenzverfahren für die deutschen P&R-Gesellschaften eröffnet. Die Kanzlei Jaffé, die bereits im Vorverfahren tätig war, ist für die wesentlichen Gesellschaften auch im Insolvenzverfahren bestellt. Anleger haben nicht nur Ansprüche im Insolvenzverfahren selbst, sondern auch möglicherweise lukrativere Schadensersatzansprüche gegen Dritte.

Anlegerskandal von aussergewöhnlicher Tragweite

Von dem Anlegerskandal, dessen Umfang immer noch nicht endgültig feststeht, sind circa 54.000 Anleger betroffen, die insgesamt knapp 3,5 Milliarden Euro investiert haben. Besorgniserregend ist, dass von den 1,6 Millionen Containern wohl fast eine Million Container fehlen sollen. 

Die Annahme, dass viele der vermeintlich erworbenen Container wohl nie existiert haben, erhärtet sich zunehmend. Fachleute behaupten ferner, dass es sich hier um ein Schnellballsystem gehandelt haben soll. Um fortwährende Liquidität zu sichern und Altlasten zu begleichen, soll mittels Neuverkauf von nicht existenten Container Geld eingenommen worden sein. Als der Neuverkauf stagnierte, sei dieses System dann zusammengebrochen. Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung Ende Juli 2018 sollen die P&R-Gesellschaften über kaum noch Liquidität verfügt haben.

Was auf die Anleger zukommt

Ab jetzt besteht die Möglichkeit für Anleger, ihre Forderungen anzumelden. Der Insolvenzverwalter verschickt zu diesem Anlass vorgefertigte Formulare, die die Anleger ausfüllen und unterschreiben müssen. 

Auch wenn das Anmeldeverfahren anlegerfreundlich scheint, sind die im Formular angegebenen Daten genau zu überprüfen. Falsche Daten können wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Selbst bei korrekt vorgenommener Anmeldung ist nicht davon auszugehen, dass Anleger mehr als Bruchteile des ursprünglichen Anlagewertes zurückerhalten. Auch ist noch unklar, ob nicht sogar etwaige Rückforderungen auf die Anleger zukommen werden.

Zur weiteren Klärung des Sachverhalts wurden nun folgende Berichtstermine angesetzt:

  • 17.10.2018 um 10.00 Uhr Olympiahalle (P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH)
  • 18.10.2018 um 9.00 Uhr Olympiahalle (P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH)
  • 18.10.2018 um 15.00 Uhr Olympiahalle München (P&R Transport-Container GmbH)
  • 22.10.2018 um 9:00 Uhr Infanteriestraße 5 in München (P&R Container Leasing GmbH)

Sollten Anleger an einem Termin verhindert sein oder eine fachgerechte Vertretung wünschen, nimmt die Kanzlei Jackwerth Rechtsanwälte die entsprechenden Termine wahr.

Möglicher Schadensersatz

Wurden die Verträge von Banken oder anderen Vermögensberatern vermittelt, sollten vor allem auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Hierzu bietet die Kanzlei Jackwerth Rechtsanwälte eine Erstbewertung. Hierbei werden auch Themen wie Durchsetzbarkeit des Anspruchs und das weitere Vorgehen erörtert. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch das Thema Verjährung.

Persönlich beraten lassen

Jackwerth Rechtsanwälte legen Wert auf eine persönliche und individuelle Beratung. Sie sprechen zeitnah telefonisch oder vor Ort direkt mit den Anwälten. Um ein unverbindliches Vorgespräch wahrzunehmen, melden Sie sich einfach über unsere Webseite oder per Telefon in der Kanzlei. Dieses Vorgespräch ist für Sie völlig kostenfrei.


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