P&R-Container: Insolvenzverfahren eröffnet – Schneeballsystem bestätigt

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften ist nunmehr am 24.07.2018 eröffnet worden. Geschädigte Anleger haben nun bis einschließlich 14.09.2018 Gelegenheit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Ob und in welcher Höhe sie mit Rückzahlungen innerhalb der Insolvenzverfahren rechnen können erscheint angesichts der Erkenntnisse der Insolvenzverwalter unsicher.

Nach eigenen Angaben haben die Insolvenzverwalter aufwändige Recherchen betrieben und hierbei festgestellt, dass von den 1,6 Mio. Containern, die vorhanden sein sollten, tatsächlich nur 618.000 vorhanden sind. Offenbar wurden seit dem Jahr 2007 Container an Anleger verkauft, die gar nicht existierten. Hierdurch sollten Einnahmen generiert werden, mit denen sodann die Mieten und Rückkaufszahlungen an Altanlegern bedient werden sollten. Ein klassisches Schneeballsystem wurde demnach über die Jahre hinweg mit immer steigenden Umfang aufgebaut, bis schließlich kurz vor der Insolvenz die Liquidität fast vollkommen aufgebraucht war.

Aktuell wird das Containergeschäft durch die noch nicht insolvente schweizerische P&R-Gesellschaft weiterbeitrieben. Gleichzeitig bemühen sich die Insolvenzverwalter um einen geordneten Verkauf der Containerbestände. Sowohl die Mieteinnahmen als auch die Verkaufserlöse sollen in den deutschen Insolvenzverfahren den geschädigten Anlegern zugutekommen. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Verantwortlichen, welche die Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben vorantreiben, wobei die hierbei zu erzielenden Schadensersatzzahlungen angesichts des in die Milliarden Euro gehenden Gesamtschadens einem Tropfen auf dem heißen Stein gleichen dürften.

Angesichts dieser Umstände sollten geschädigte Anleger ernsthaft in Erwägung ziehen, die Vermittler der Container, die ihnen zum Kauf angeraten haben, in Anspruch zu nehmen und mögliche Schadensersatzansprüche durch Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisiert sind, individuell prüfen zu lassenAnleger sollten hierbei darauf achten, dass eine individuelle Prüfung bezogen auf ihren Einzelfall vorgenommen wird und hierbei insbesondere die damalige Beratungs- bzw. Vermittlungssituation so genau wie möglich untersucht wird. Nur auf diese Weise können seriös die Erfolgsaussichten im Einzelfall bewertet werden. Nicht selten wird dies versäumt, mit der Folge, dass geschädigte Anleger in aussichtslose Klagen getrieben werden und weitere Vermögensschäden hierdurch erleiden.

Rechtsanwaltskanzlei KSR ist seit mehr als einem Jahrzehnt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Wir beraten ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertreten deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnten wir bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts sind wir mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z. B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften, sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts beraten und vertreten wir in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

Beiträge zum Thema