P&R-Container-News VI: Ein Hoffnungsschimmer für P&R-Anleger

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Möglicherweise Glück im Unglück für die Anleger bei P&R

Wie bekannt wurde, fehlen rund 1 Million Container. Diese Tatsache kann sich aber zu guter Letzt zum Positiven für die Anleger entwickeln. Nach letzten Berichten verdichten sich die Möglichkeiten, außer der insolventen Gesellschaft auch weitere beteiligte Personen in die Haftung zu nehmen.

Geprüft werden derzeit Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer und Abschlussprüfer der P&R.

Nach Berichten in der Presse ist dieser Fall mit dem bekannten Flotex-Fall vergleichbar. Hier fehlten auch Vermögensgegenstände in beträchtlicher Höhe und es wurde damals davon ausgegangen, dass deutlich weniger Anlagegüter vorhanden waren als vom Unternehmen angegeben.

Diese Fehlzahlen und dieses Ungleichverhältnis hätte den Prüfern auffallen müssen.

Dies war die Grundlage, dass zum damaligen Zeitpunkt die beauftragten Prüfungsgesellschaften an die betrogenen Anleger Schadensersatz im dreistelligen Millionenbereich zahlen mussten.

Es besteht also nicht nur die Möglichkeit, gegen die Vermittler vorzugehen, die größtenteils falsch beraten haben, sondern auch gegen die beratenden Wirtschaft und Abschlussprüfer. Vorteilhaft ist dies deshalb, da diese Prüfer, ebenso wie größtenteils die Vermittler bzw. auch die beratenden Anwälte, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verpflichtend haben müssen, die sicherlich mehr Geld hat als derzeit das Unternehmen P&R.

Es ist offensichtlich, dass 90 % der Anleger falsch beraten worden sind.

Nehmen Sie deshalb die Vermittler in die Haftung!

Allein schon die Tatsache, dass man sich das Eigentum an den Containern zertifizieren lassen muss, um Eigentum zu erwerben und der nicht erfolgte Hinweis hierauf sind Beratungsfehler und führen zu Schadensersatz!

Wer hierüber nicht aufgeklärt wurde, kann auf diesem Wege den jeweiligen Vermittler ohne weitere Zweifel in Haftung nehmen und sollte dies auch tun! Dies ist der einzige Weg, um sein eingezahltes Geld wiederzuerlangen.

Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen Gründer, gegen die Vorstände, gegen die Geschäftsführung, gegen die Initiatoren und die möglichen Wirtschaftsprüfer möglich und zu überprüfen. Diese Ansprüche sind, wie die anderen auch, jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Anmeldung der Insolvenz.

Wehren Sie sich!

Sollten Sie keine Ansprüche gegen Ihre Vermittler geltend machen können, so ist es jedoch extrem sinnvoll, sich der Anlegerallianz der P&R-Geschädigten anzuschließen, da Sie hier regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden.

Weiterhin ist der Zusammenschluss vieler Anleger entscheidend für die Stellung in der Gläubigerversammlung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Nur in der Masse wird man Stärke beweisen können. Melden Sie sich deshalb, unabhängig, ob Sie Ansprüche geltend machen können oder nicht, bei der Anleger-Allianz der P&R-Geschädigten an.

https://anleger-allianz.info/rechtbereiche-details/gemeinsam-in-der-krise-jetzt-der-allianz-der-p-r-geschaedigten-beitreten

Kanzlei KMP3G meldet Forderungen an – und setzt Schadensersatzansprüche durch

Anleger sollten jetzt aktiv werden, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage, diese effektiv und schnell durchzusetzen – wo nötig, auch gerichtlich.

Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Markus Klamert


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