P&R-Gesellschaften: Es fehlen eine Millionen Container und damit mehrere Milliarden Euro
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Das Handelsblatt berichtete am 17. Mai 2018, dass eine Millionen Container der insolventen P&R fehlen sollen. Für rund 1,6 Mio. Container habe der Containerinvestor P&R insgesamt 3,5 Mrd. Euro von Anlegern eingenommen, dem Handelsblatt zufolge seien aber nur 600.000 Container vorhanden.
Einer der zuständigen Insolvenzverwalter, Michael Jaffé, teilte mit, dass eine erste Auswertung die Vermutungen bestätigt, dass die Zahl der vorhandenen und vermieteten Container deutlich unter derjenigen liegt, die in Summe von den vier Gesellschaften an die Anleger verkauft wurden. Die Insolvenz der P&R-Gruppe könnte sich zum größten Anlageskandal der deutschen Geschichte entwickeln. Anleger könnten im schlimmsten Fall Totalverluste erleiden.
Inzwischen habe auch die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren gegen frühere und aktuelle Verantwortliche der P&R-Gesellschaften wegen des Verdachts des Betruges eingeleitet.
Die P&R-Gesellschaften aus Grünwald bei München verkauften den Anlegern mittels Kauf- und Verwaltungsverträgen Container zu einem Preis zwischen 2.000 und 3.000 Euro und vermieteten diese wiederrum für die Anleger an Containerleasinggesellschaften und Reedereien weltweit. Die erzielten Mieteinnahmen sollten an die Anleger ausgeschüttet und die Container nach Ablauf der Mietzeit von den P&R-Gesellschaften zurückgekauft werden. Sowohl die Mieten als auch die Preise der Container seien in den vergangenen Jahren zu hoch bemessen, denn der tatsächliche Wert am weltweiten Containermarkt sei deutlich niedriger gewesen.
Wir vertreten bereits Anleger in der Sache P&R
Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb geraten, anwaltlichen Rat einzuholen, um die Eigentumsverhältnisse klären zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch die Haftung der Unternehmensverantwortlichen könnte im Fall eines betriebenen Schneeballsystems aufleben, dementsprechend könnten Betroffene gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.
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