P&R-Insolvenz – Quote bis 30% möglich

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Gemäß aktuellen Meldungen geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass eine Insolvenzquote von bis zu 30 % erzielt werden kann. Dies wäre ein Wert der weit über dem liegt, was in Insolvenzverfahren üblicherweise zu erwarten ist.

Möglich soll dies dadurch werden, dass nicht – wie zunächst geplant – ein Notverkauf der ca. 600.000 tatsächlich vorhandenen Container erfolgt, sondern diese weiterhin zur Erzielung vom Vermietungserlösen eingesetzt werden sollen. Denn tatsächlich erlösen die Container weiterhin Kapital, dass den Gläubigern der insolventen Gruppe zugutekommen soll. Bis Ende des Jahres sollen so mehr als 250 Millionen Euro erlöst sein.

Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass durch Vermietung und planmäßige Verwertung der Container Erlöse von insgesamt bis zu 1 Mrd. Euro generiert werden können. Bei einem Volumen von angemeldeten Forderungen in Höhe von etwas über 3 Mrd. Euro errechnet sich so eine Quote von ca. 30 %.

Eine erste Abschlagszahlung an die Gläubiger könnten bereits in 2020 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die überwiegende Mehrheit der Gläubiger einem Vergleichsvorschlag des Insolvenzverwalters zu Bestimmung der Forderungshöhe unterzeichnet. Wie der Insolvenzverwalter am 23.10.2019 mitteilte, haben die jeweiligen Gläubigerausschüsse der insolventen Unternehmen die von den Gläubigern bereits unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen angenommen, nachdem sich die Gläubiger zuvor mit einer überragenden Mehrheit für den Abschluss der Vergleichsvereinbarungen ausgesprochen hatten.

Eine weitere Erhöhung der Insolvenzquote könnte auch dadurch erreicht werden, dass der Insolvenzverwalter Ausschüttungen an P&R-Altanleger, die in einem Zeitraum von bis zu 4 Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind, anfechtet. Die Altanleger müssten dann die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, was zu einer Erhöhung der Insolvenzmasse führt. Der Insolvenzverwalter will die Begründetheit einer solchen Anfechtung durch ein Pilotverfahren vor dem BGH klären lassen. 

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht in allen Fragen rund um das Insolvenzverfahren als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Insbesondere im Bereich der Insolvenzanfechtung verfügen wir über jahrelange umfangreiche Erfahrung, so haben wir in den letzten Jahren bei der Insolvenz der „Marketing Terminal GmbH“ einige hundert Verfahren betreut. Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail jederzeit möglich.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie in den in diesem Zusammenhang relevanten Fragen des Insolvenzrechts (Future Business, Marketing Terminal etc.). Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, sowie die Betreuung von Anlegern im Insolvenzverfahren bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. 


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