P&R-Insolvenz: Begleitende Insolvenzpläne können die Rechte der Gläubiger sichern, § 157 InsO

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Ein insolvenzrechtliches Organisationskonzept ist sinnvoll, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Letztendlich kann dieses nur über eine erfolgreiche Exit-Strategie mit einem wettbewerbsfähigen Insolvenzplan für Investoren gehen. Mit einem Insolvenzplan – fehlerfrei gefasst und auf der jeweiligen Gläubigerversammlung beschlossen – können Rückforderungsansprüche gegen die Käufer von Containern ausgeschlossen und illegale Bereicherungen verhindert werden. Schwächen in der Einstufung der Rechte der Geschädigten können dadurch ebenfalls überwunden werden. Die Gläubigerversammlung kann den Verwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidungen in späteren Terminen ändern, § 157 InsO.

Für eine einigermaßen sichere Strategie gegen zu hohe Vermögensverluste empfiehlt sich eine Darstellung der zukunftsbezogenen Bemessungsgrundlagen für Höchstgebote. Die maßgeblichen Kennzahlen können aus einer zulässigen Veränderung der Berechnungsmethoden entwickelt werden.

Insolvenzanträge wurden gestellt für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Az.: 1542 IN 726/18, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Az.: 1542 IN 727/18 und die P&R Container Leasing GmbH, Az.: 1542 IN 728/18, alle Amtsgericht München.

Mit den Beschlüssen vom 26.04.2018 hat das AG München weiter die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Vermögen der P&R Transport-Container GmbH (Az.: 1542 IN 1127/18, vorläufiger Verwalter RA Dr. Jaffé) und der P&R AG (Az.: 1542 IN 1128/18, RA Dr. Heinke) eröffnet.

Fazit: Der nachhaltige Schadensausgleich kann auf mehreren Ebenen erfolgen. Die Ausrichtung von genehmigungsfähigen Insolvenzplänen auf den ersten Gläubigerversammlungen sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben.


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