P&R Unternehmensgruppe insolvent – was Anleger jetzt tun können

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Wie heute durch diverse Presseveröffentlichungen bekannt wurde, hat das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – am 19.03.2018 für verschiedene Gesellschafter der P&R Unternehmensgruppe die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Betroffen sind hiervon folgende Gesellschaften:

  • P & R Container Leasing GmbH (Az. 1542 IN 727/18)
  • P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az. 1542 IN 726/18)
  • P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az. 1542 IN 728/18)

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurden RA Dr. Philip Heinke, München und RA Dr. Michael Jaffe, München, bestellt.

Zehntausende Anleger müssen nun um ihr Geld bangen. Die Unternehmen haben in den vergangenen Jahren bei ca. 51.000 Anlegern Kapital in Höhe von insgesamt € 3,5 Mrd. eingeworben, das in den Kauf von Schiffscontainern geflossen war. Es bahnt sich somit die größte Anlegerpleite in der deutschen Wirtschaftsgeschichte an.

Die Pleite kam nicht ganz überraschend. Seit Jahren gab es Warnungen über die Risiken und die Intransparenz des Geschäftsmodells von P&R mit Container-Direktinvestments. Die Anleger waren dabei mit attraktiven Renditen und – als Sicherheit – dem Rücknahmeversprechen für die Container durch P&R geködert worden. Nicht erwähnt wurde dabei, dass es sich um eine unternehmerische Investition handelte bei welcher der Anleger Eigentümer der Container wurde und daher letztendlich auch das volle unternehmerische Risiko – bis hin zum Totalverlust – trug. Insoweit ist davon auszugehen, dass hier bei Abschluss der entsprechenden Verträge häufig nicht richtig und vollständig über Funktionsweise und Risiken der Investition aufgeklärt wurde.

Was ist nun für betroffene Anleger zu tun? Zum einen sind die Rechte in den Insolvenzverfahren – sollten diese endgültig eröffnet werden – wahrzunehmen, d. h. entsprechende Forderungen anzumelden. Mit einem größeren Kapitalrückfluss dürfte hier aber kaum zu rechnen sein. Zum anderen ist zu prüfen, ob durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht das eingesetzte Kapital zurückgeholt werden kann. Hier kommen zunächst Ansprüche gegen Anlagevermittler bzw. Anlageberater wegen fehlerhafter Aufklärung/Beratung in Betracht. Aber auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der P&R-Gesellschaften bzw. an der Auflage der Kapitalanlage beteiligte Firmen (Prospektherausgeber, Vertriebskoordinatoren, Gründungsgesellschafter etc.) könnten gegeben sein.

Betroffene Anleger sollten daher unbedingt fachkundigen Rat einholen. Die KKWV-Anwaltskanzlei verfügt über jahrelange umfangreiche Erfahrungen mit unternehmerischen Beteiligungen (u. a. Schiffsfonds, Leasingfonds, Immobilienfonds etc.) sowie über die damit zusammenhängenden insolvenzrechtlichen Fragen. Gerne erläutern wir Ihnen die für Ihren Fall möglichen Handlungsoptionen. Ansprechpartner in der Kanzlei ist RA Rainer J. Kositzki. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail jederzeit möglich.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.



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