Praxisübertragung und betriebliche Altersvorsorge

  • 1 Minuten Lesezeit

Sehr geehrte/r Praxisverkäufer

Sie wollten Ihre Praxis Mitte des Jahres übertragen.
Sie fragen, was mit den Ansprüche der Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersversorgung passiert.

1. Betriebsübergang und § 613a BGB:
Gemäß § 613a Abs. 1 BGB liegt ein Betriebsübergang vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht. Dies umfasst den Wechsel der Befugnis, den Betrieb im eigenen Namen zu leiten, für den gesamten Betrieb oder einen eigenständigen Betriebsteil (sog. Einzelrechtsnachfolge oder Singularsukzession).
Mit dem Betriebsübergang gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber über. Dabei sind zwei Schutzfunktionen verbunden: Bestandsschutz und Haftungsfunktion¹

2. Betriebliche Altersversorgung (bAV) und Betriebsübergang:
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein schützenswertes Recht für Arbeitnehmer. Ansprüche aus der bAV bleiben auch bei einem Betriebsübergang erhalten. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Altersversorgungen bei einem Betriebsübergang nur unter strengen Voraussetzungen durch Versorgungsregelungen des Betriebserwerbers reduziert werden dürfen⁴.

3. Regelungen erforderlich ?
Man könnte in dem Praxiskaufvertrag auf das Bestehen der betrieblichen Altersversorgung hinweisen.  Das ist meines Erachtens nicht notwendig. Der Übernehmer erhält doch die Arbeitsverträge, in denen das steht.

4. Fazit: Die Ansprüche der Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersvorsorge bleiben im Falle eines Betriebsübergangs erhalten und verpflichten den Übernehmer.

5. Weiterführende Kommentierung :
ZAP 6/2020, Betriebsübergang und Betriebliche Altersversorgung - Haufe. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zap-62020-betriebsuebergang-und-betriebliche-altersversorgung_idesk_PI17574_HI13765705.html.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht




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