Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

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Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man stets eine arbeitsrechtliche verbindliche Zusage von Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Diese Leistungen können Versorgungsleistungen, Rente oder Kapital, Berufsunfähigkeitsleistungen oder Hinterbliebenenleistungen sein.

Es handelt sich also auf jeden Fall um eine Zusage des Arbeitgebers, für die dieser auch vollumfänglich haftet, auch wenn er sich bestimmter Versorgungsträger wie einer Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse bedient und diese einbindet (§ 1 Abs.1 S 3 BetrAVG). Viele Arbeitgeber sind der Meinung, sie hätten nur auf Wunsch des Mitarbeiters für seine Entgeltumwandlung einen Direktversicherungsvertrag unterzeichnet. In Wirklichkeit sind sie Versicherungsnehmer und haften uneingeschränkt für ihre (unbewusst) erteilte Zusage.

Was der Arbeitgeber zusagt, hat er also auch zu erfüllen und haftet umfangreich dafür.
Zur Arbeitgeberhaftung in der bAv verweise ich beispielsweise auf meine Rechtstipps:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-des-arbeitgebers-in-der-betrieblichen-altersversorgung-und-minimierungsstrategien_185184.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitgeberhaftung-bei-direktversicherung-mit-berufsunfaehigkeit-in-der-bav_186565.html

Während die Zusage stets vom Arbeitgeber erteilt wird, kann die Finanzierung unterschiedlich sein.
Entweder der Arbeitnehmer finanziert die Zusage alleine durch Entgeltumwandlung oder der Arbeitgeber finanziert die Zusage alleine oder beide finanzieren gemeinsam eine mischfinanzierte Zusage oder sinnvollerweise zwei getrennte Zusagen.

Zu allen Fragen oder Durchführungswegen berate ich Sie gerne.




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Foto(s): AUTHENT

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