Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG erhebt Zahlungsklage gegen Anleger

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Die Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG verklagt nunmehr Anleger, die ihre monatlichen Raten nicht mehr zahlen.

Hierbei werden sowohl Forderungen aus dem Jahr 2012, wo eine Verjährung zu Ende 2015 drohte, als auch Forderungen aus den Folgejahren eingeklagt. Dadurch ergeben sich wesentlich höhere Klageforderungen.

Klagen vor dem Amtsgericht München

Die Zahlungsklagen werden in der Regel vor dem Amtsgericht München eingereicht.

Bei den Beteiligungsverträgen handelt sich entweder um ein sogenanntes „Ratensparprogramm“ oder um ein sogenanntes „Kombiprogramm“: Bei beiden sind monatliche Raten zu zahlen.

In der Regel wird die Klage im Urkundenprozess erhoben. Dies bedeutet, dass sich der Anleger auch nur mit Urkunden gegen die Klage wehren kann. Nicht zugelassen sind daher andere Beweismittel wie zum Beispiel Zeugen.

Diese können jedoch im sogenannten Nachverfahren eingebracht werden.

Bereits im Urkundenprozess wehren

Im Urkundenprozess kann der Widerspruch, die außerordentliche Kündigung oder die Anfechtung sinnvoll sein.

Anleger sollten bei dieser Gelegenheit überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, im Rahmen eines Schadensersatzes die vollständige Rückabwicklung des Beteiligungsvertrages anzustreben.

Im sogenannten Nachverfahren können auch Zeugen gehört werden, um beispielsweise eine Falschberatung zu beweisen.

Totalverlustrisiko besteht

Einige Anleger haben ihre Zahlungen eingestellt, da ihnen weitere Zahlungen an die Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG zu unsicher erscheinen.

Es steht schließlich nicht fest, ob sie ihre Einzahlungen zurückerhalten. Jeder Anleger übernimmt daher ein sogenanntes Totalverlustrisiko, d.h. er kann seine gesamten Einzahlungen verlieren.

Des Weiteren steht aufgrund des Blind-Pool-Konzepts noch nicht fest, worin das eingezahlte Kapital letztlich investiert werden wird. Hier ist also besonderes Vertrauen in das Management gefragt.

Wollen Sie Ihre Beteiligung an der Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG beenden? Ich kläre Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten auf.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


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