PREOS Global Office Real Estate & Technology AG & BAFIN-Ermittlungen, GORE German Office Real Estate AG und publity AG: Was lässt sich hier aktuell für die Aktionäre und Anleger feststellen?
- 8 Minuten Lesezeit
1. PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
Die vormals als PREOS Real Estate AG benannten Gesellschaft hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 34786. Das Unternehmen ist im Freiverkehrssegment m:access der Börse München notiert. Die Zulassung erfolgte am 20. Dezember 2018.
Der Aktienkurs schwankt:
4.01.2019 - € 4,8
18.09.2020 - € 17,20
30.03.2021 - € 5,95
13.04.2021 - € 3,96
Aktuelle Meldung vom 14.04.2021 auf fondsprofessionell.de auszugsweise:
Publity und Preos: Bafin untersucht auch Insiderhandel
Vor zwei Tagen hatte FONDS professionell ONLINE berichtet, dass die Bafin Marktmanipulationsuntersuchungen zu Wertpapieren des Frankfurter Publity-Konzerns und dessen Tochterfirma Preos aufgenommen hat. Nun ist klar, dass die Finanzaufseher ihre Ermittlungen noch breiter angelegt haben.
Die Bafin ermittelt mit Blick auf die börsennotierten Immobiliengesellschaften Publity und Preos nicht nur wegen des Verdachts der Marktmanipulation. "Wir prüfen den Handel in Publity und Preos auch auf möglichen Insiderhandel", teilt die Bundesanstalt auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. Die Publity hält mehr als 80 Prozent der Aktien des Büroimmobilienkonzerns Preos. Von Insiderhandel spricht man, wenn jemand aufgrund von Insiderinformationen Papiere des betroffenen Unternehmens erwirbt oder veräußert.
Damit beziehen sich die Recherchen der Bafin auf ein größeres Spektrum möglichen Marktmissbrauchs als bisher bekannt. Am Montag (12.4.) hatte FONDS professionell ONLINE berichtet, dass die Behörde Untersuchungen wegen möglicher Marktmanipulation aufgenommen hat. Diese kann etwa bei der Veröffentlichung falscher, kursbeeinflussender Informationen oder Absprachen im Handel mit Wertpapieren vorliegen. Die Untersuchungen mit Blick auf Preos und Publity "betreffen unterschiedliche potenzielle Marktmanipulationsformen", so die Bafin auf Anfrage der Redaktion. Zur Frage, welche Vorwürfe konkret im Raum stehen oder gegen wen sich die Ermittlungen richten, äußert sich die Bafin mit Verweis auf "Verschwiegenheitsgründe" nicht.
....
BAFIN-Meldung vom 31.03.2021 komplett:
PREOS-Token und Aktien der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Hinreichend begründeter Verdacht für Werbeverstöße
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass auf aktiencheck.de Werbeaussagen für die Wertpapiere mit der Bezeichnung „PREOS-Token“ sowie für die Aktien der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG getätigt werden, die Verstöße Dritter gegen Artikel 22 Absatz 2 bis 4 der EU-Prospektverordnung darstellen.
Es besteht der hinreichend begründete Verdacht, dass für die so genannten „PREOS-Token“ und die Aktien der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG geworben wird, ohne dass jeweils auf die Veröffentlichung des von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts verwiesen wird und ohne dass angegeben wird, wo ein solcher Prospekt für potenzielle Anleger abrufbar ist. Außerdem wird mit hinreichender Wahrscheinlichkeit für die genannten Wertpapiere mit zumindest irreführenden Aussagen geworben und die Werbung nicht klar als solche kenntlich gemacht. Letztlich besteht auch der Verdacht, dass im Hinblick auf die „PREOS-Token“ die auf www.aktiencheck.de gemachten Werbeaussagen nicht mit den Angaben in dem von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt übereinstimmen.
In jeder Werbung, die sich auf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder auf eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass ein Prospekt veröffentlicht wurde bzw. zur Veröffentlichung ansteht und wo die Anleger ihn erhalten können. Die in solcher Werbung enthaltenen Informationen dürfen nicht unrichtig oder irreführend sein. Die Werbung muss klar als solche erkennbar sein. Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen über das öffentliche Angebot von Wertpapieren, selbst wenn sie nicht zu Werbezwecken dienen, müssen mit den im Prospekt enthaltenen Informationen übereinstimmen.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2021/meldung_210331_PREOS.html
Letzte veröffentlichte Bilanz zum 31.12.2019:
Darin gibt es einen Verlust-/Gewinnvortrag von € -3.881.276,18 und einen Jahresfehlbetrag € -4.440.090,88. Da im Geschäftsjahr 2019 ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet wurde, der zu einem Bilanzverlust führt, erübrigt sich ein Vorschlag zur Gewinnverwendung.
U.a. heist es zum Eigenkapital in der letzten veröffentlichte Bilanz zum 31.12.2019:
...
Ferner wurde das Grundkapital der Emittentin aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung der Emittentin vom 28. August 2019 im Wege einer weiteren Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um EUR 47.450.000,00 auf insgesamt EUR 71.663.688,00 durch Ausgabe von 47.450.000 neuen Aktien der Emittentin erhöht. Dies erfolgte durch die beschlossene Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von Aktien der PREOS Real Estate AG, in deren Rahmen die publity AG 94,9 % der Geschäftsanteile an der publity Investor GmbH als Sacheinlage in die PREOS Real Estate AG eingebracht hat. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 13. September 2019. Die Bewertung der Einlage erfolgte anhand des Wertes der hierfür ausgegebenen Aktien (47.450.000 Aktien je EUR 1 Nominalwert). Hierbei wurde der 3-Monatsdurchschnittskurs, welcher sich an der Börse München ergeben hat, zu Grunde gelegt. Der über den Ausgabebetrag der neuen Aktien hinausgehende Wert der Sacheinlage wird in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.
...
Zu den Verbindlichkeiten heist es in der gleichen Bilanz u.a.:
VerbindlichkeitenMit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. August 2019 wurde eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) erteilt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten auf insgesamt bis zu 40.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 40.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.
Die Angaben zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen (Beteiligungen) gemäß § 285 Nr. 11 HGB können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:
20 Gesellschaften von der PREOS 1. Beteiligungsgesellschaft mbH bis PREOS 20. Beteiligungsgesellschaft mbH,
6 Gesellschaften von der publity Real Estate 1 GmbH bis publity Real Estate 6 GmbH,
PREOS Immobilien GmbH,
Objekta Fütingsweg GmbH,
LVG Nieder-Olm GmbH,
Projekta Lüdenscheid 1 GmbH,
publity Investor GmbH,
publity Theodor-Althoff-Str. 2 GmbH,
Großmarkt Leipzig GmbH,
NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG,
publity Real Estate GmbH,
publity Real Estate Holding GmbH.
2. GORE German Office Real Estate AG
Die Aktiengesellschaft wurde 25.03.2009 als Aktiengesellschaft gegründet und ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter HRB 117334 registriert. Zuvor eingetragen zuvor war Sie beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 121250 eingetragen.
Gesellschafter sind die GCPI German Commercial Property Invest GmbH 10719 Berlin, Kurfürstendamm 226 mit 99,67 %, die Erste Real Estate Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
14059 Berlin, Sophie-Charlotten-Str. 9-10 mit 0,18 %, Herr Johann Weibl mit 0,12 % und Herr Reinhold Bausewein mit 0,03%.
Der Leipziger Rechtsanwalt Christoph Blacha ist Aufsichtsrat und war Geschäftsführer der FINDOR derivest GmbH.
Der eingetragene Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Deutschland und im Ausland sowie Beteiligungen aller Art, insbesondere Beteiligung an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung, Verwaltung und des Abverkaufs von Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen betätigen, einschließlich der Beteiligung an Immobilienfonds, sowie Vornahme aller damit in Zusammenhang stehende Geschäfte. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedarf oder anderweitig erlaubnispflichtig ist.
Die Zinserträge betrugen 2019 € 792.749,14 (Umsatz €110) und 2018 € 627.155,79(Umsatz €38.215). Der Bilanverlust in 2019 betrug € -611.465,71.
Der Aktienkurs schwankt:
€ 7,10 am 20.12.2019
€11.4 am 5.06.2020
€ 2,62 am 13.04.2021
3. publity AG
Die publity AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 113794 eingetragen.
Der Aktienkurs schwankt:
4.01.2019 - € 18,30
18.09.2020 - € 37,50
30.03.2021 - € 31,15
13.04.2021 - € 20,05
Die Angaben zu den Anteilen an anderen Unternehmen (Beteiligungen) gemäß § 285 Nr. 11 HGB können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:
20 Gesellschaften von der PREOS 1. Beteiligungsgesellschaft mbH bis PREOS 20. Beteiligungsgesellschaft mbH,
6 Gesellschaften von der publity Real Estate 1 GmbH bis publity Real Estate 6 GmbH,
PREOS Immobilien GmbH,
Objekta Fütingsweg GmbH,
LVG Nieder-Olm GmbH,
Projekta Lüdenscheid 1 GmbH,
publity Investor GmbH,
publity Theodor-Althoff-Str. 2 GmbH,
Großmarkt Leipzig GmbH,
NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG
publity Emissionshaus GmbH,
publity Performance GmbH,
publity Asset Management GmbH,
publity Property Holding GmbH,
publity Property 1 GmbH,
publity Property 2 GmbH,
PREOS Real Estate AG,
publity Real Estate GmbH,
publity Real Estate Holding GmbH.
Zum Eigenkapital in der letzten veröffentlichten Bilanz zum 31.12.2019 heist es u.a.:
...
Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich auf EUR 14.874.487,00 (Vj.: EUR 9.831.250,00) und ist in 14.874.487 Stückaktien, die auf Namen lauten, aufgeteilt.
Mit Kapitalerhöhungsbeschluss vom 13. September 2019 hat die publity AG ihr Aktienkapital um weitere EUR 4.501.839,00 auf EUR 14.759.907,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde durch Einbringung von Sachkapital in Form der Einlage von 19.031.529 Stückaktien an der PREOS Real Estate AG erbracht. Diese Sachkapitalerhöhung wurde am 1. Oktober 2019 in das Handelsregister ein-getragen.
...
Zu den Verbindlichkeiten heist es in der Bilanz zum 31.12.2019:
...
Die in den Jahren 2015 und 2017 in Höhe von insgesamt EUR 50.000.000,00 ausgegebene Wandelanleihe 2015/2020 wird jährlich mit 3,5 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Schuldverschreibungen werden am 17. November 2020 zum Nennbetrag zuzüglich auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder zurückgekauft und entwertet worden sind. Die Wandelanleihe 2015/2020 gewährt das Recht, jede Schuldverschreibung ganz, nicht jedoch teilweise, in auf den Namen lautende Stückaktien mit einem zum Emissionstag auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu wandeln. Das Wandlungsrecht kann ab dem 1. Oktober 2016 jederzeit (mit Ausnahme bestimmter Nichtausübungszeiträume) bis zum dritten Geschäftstag vor dem Rückzahlungstag am 17. November 2020 ausgeübt werden. Wandlungsrechte wurden bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 4.304.000,00 ausgeübt. Im Gegenzug wurden den Gläubigern 114.580 Stückaktien gewährt. Der Wandlungspreis je Aktie betrug ursprünglich EUR 47,00. Aufgrund von in den Anleihebedingungen enthaltenen Regelungen, die zugunsten der Anleihegläubiger einen Verwässerungsschutz insbesondere im Fall von Kapitalmaßnahmen und Dividendenausschüttungen der Emittentin vorsehen, wurde der Wandlungspreis mehrfach angepasst. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Wandlungspreis EUR 37,5569.
...
Unter 3. Gesamtaussage heist es dann in der am 20.03.2020 veröffentlichten Bilanz zum 31.12.2019:
Risiken der künftigen Entwicklung liegen in erster Linie in der Veränderung des derzeit wirtschaftlich volatilen Konjunkturumfeldes. Hierzu zählt auch die weltweite Verbreitung des Coronavirus, dessen Bekämpfung weitreichende wirtschaftliche Maßnahmen nach sich zieht. Hierdurch könnte es auch zu einer deutlichen Abkühlung der Konjunktur und damit einhergehend einem deutlichen Nachfragerückgang für Büroimmobilien kommen. Zudem sind Mietausfälle auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten von Mietern möglich. Insgesamt könnte dies in den folgenden Jahren zu deutlichen Abwertungen des Finanzanlagevermögens führen. Eine Gefährdung des Geschäftsmodells sieht der Vorstand zurzeit jedoch nicht.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten betroffene Aktionäre und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern eine umfassende Expertise erarbeitet.
Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:
- per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
- Telefon: 03591 29961 33
- Telefax: 03591 29961 44
- oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten
Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/
Artikel teilen: