PrimeDigiShare – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform PrimeDigiShare wird unter der Domain primedigishare.com auf ihrer Homepage damit geworben, dass Anleger über die entsprechende Plattform mit Kryptowährungen, Differenzkontrakten (CFDs) sowie mit Währungspaaren (Forex) handeln könnten, wobei die Firma PrimeDigiShare unterschiedliche Kontenmodelle anbietet.

Beispielsweise wird ein „Einstiegskonto“, ein „Standardkonto“, ein „Premiumkonto“ und eine „VIP-Konto“ angeboten, wobei Anleger, die sich für das „VIP-Konto“ entscheiden, Bonuszahlungen von bis zu 100 % erhalten sollen.

Laut ihrem Internetauftritt ist die Firma PrimeDigiShare unter der Emailadresse: support@primedigishare.com erreichbar. Darüber hinaus soll sich ein Sitz bzw. eine Niederlassung der Firma PrimeDigiShare unter der Adresse: Kemp House, 160 City Road, London EC1V 2NX, United Kingdom, in Großbritannien befinden.

Anlegern kann nur dringend angeraten werden, keinerlei Handelsgeschäfte über die Firma PrimeDigiShare durchzuführen und der Firma PrimeDigiShare kein Kapital anzuvertrauen. Es muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es sich um eine betrügerische Internethandelsplattform handelt.

Überprüft man beispielsweise die seitens der Firma PrimeDigiShare angegebene Adresse zu ihrem Sitz bzw. zu ihrer Niederlassung, dann stellt man fest, dass sich unter der angegebenen Adresse weder ein Sitz noch eine Niederlassung der Firma PrimeDigiShare befindet. Die Firma PrimeDigiShare wirbt deshalb mit nicht existierenden Niederlassungen.

Unabhängig davon sprechen auch die angebotenen Bonuszahlungen im Rahmen der unterschiedlichen Kontenmodelle gegen eine Kapitalanlage bei der Firma PrimeDigiShare. Keine Firma würde einem Anleger, der beispielsweise € 100.000,00 bei einer Handelsplattform anlegt, weitere € 100.000,00 als Bonus „geschenkt“ zur Verfügung stellen. Bei den entsprechenden Bonusangeboten handelt es sich lediglich um Lockvogelangebote, um Anleger zu weiteren Einzahlungen zu verleiten.

Unabhängig davon hat die Europäische Marktaufsichtsbehörde (ESMA) seit 2018 entsprechende Bonuszahlungen verboten.

Auch das gesetzlich vorgeschriebene rechtsverbindliche Impressum fehlt vollständig. Einem Anleger wird auf der Homepage der Firma PrimeDigiShare nicht mitgeteilt, wer die Betreibergesellschaft der Firma PrimeDigiShare sein soll. Entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten.

Auch die vertretungsberechtigten Organe der Firma PrimeDigiShare oder einer Betreibergesellschaft werden nicht benannt.

Im Übrigen wirbt die Firma PrimeDigiShare auf ihrer Homepage auf der ersten Seite mit dem Eingangssatz: „Optimieren Sie Ihr Trading mit PrimeDigiShare“.

Hierzu ist festzuhalten, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – am 23.05.2024 bzw. am 17.01.2025 vor Onlinehandelsplattformen, die den Eingangssatz: „Optimieren Sie Ihr Trading mit ………“ verwenden, warnte.

Die BaFin warnte explizit auch vor der Firma PrimeDigiShare.

Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Die Erlaubnis der BaFin ist für Internethandelsplattformen, die in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, zwingend erforderlich. Seitens der Firma PrimeDigiShare wird folglich unerlaubt und unreguliert gehandelt. Die Firma PrimeDigiShare verfügt über keine Genehmigung und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG).

In der Vergangenheit warnte die BaFin vor einer Vielzahl von Webseiten, die den entsprechenden Eingangssatz verwandten.

Beispielsweise warnte die BaFin vor folgenden Webseiten:

Anleger, die bei der Plattform PrimeDigiShare investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

ebp-anlegerschutz.de

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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