Privatfirmen dürfen nicht blitzen – OLG Frankfurt vom 06.11.2019

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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am 06. November 2019 in einer Grundsatzentscheidung verkündet, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind: „Die vorliegend durchgeführte Verkehrsüberwachung durch den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk der Gemeinden Freigericht und Hasselroth ist gesetzeswidrig. Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage. In der Folge hätte das Regierungspräsidium Kassel keinen Bußgeldbescheid erlassen dürfen.“ (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 06.11.2019)

Was bedeutet dies für Bayern?

Auch in Bayern dürfen die Behörde bisher die Hilfe von Privatunternehmen beanspruchen. Hilfstätigkeiten sind bisher erlaubt. Leiharbeitnehmer müssen laut einer Bestimmung seit 2006 räumlich und organisatorisch in eine Gemeindeverwaltung integriert sein. Die „Integrierung“ hat aber bisher schon ausreichend Freiraum zur Interpretation gelassen. Betroffen sind u. a. die Städte Mindelheim und Neuburg a. d. Donau.

Wie werden die Gerichte urteilen?

Nach Erfahrung des Verfassers, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, berufen sich viele Richter in Bayern bisher darauf, dass Entscheidungen von Gerichten anderer Bundesländer sie nicht betreffen würden. Insoweit wird stets auf das für Bayern zuständige Oberlandesgericht Bamberg bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) verwiesen.

Wie verhält sich die Rechtsprechung in anderen Bundesländern, wie etwa in Baden-Württemberg?

Rechtsanwalt Steffgen hat in den letzten Jahren Hunderte von Ordnungswidrigkeitsverfahren in Bayern und Baden-Württemberg persönlich vertreten. Sobald man nur wenige Kilometer zum nächsten Gericht kommt, wechselt die Rechtsprechung schlagartig. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid sind in Baden-Württemberg oder in Hessen signifikant höher. In Bezug auf die Überwachung durch Privatfirmen setzt man sich nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Steffgen zumindest sachlich und inhaltlich mit den Argumenten auseinander.

Städte wie Augsburg und München setzen eigene Angestellte zur Verkehrsüberwachung ein. Ausreichend für eine „Umschulung“ sind oft nur wenige Wochen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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