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PROJECT - Gruppe: drei vorläufige Insolvenzen per 11.08.2023 - Votum für außerordentliche Gesellschafterversammlungen

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A. Aktuelles

In drei getrennten Verfahren hat das Amtsgericht Nürnberg vorläufige Insolvenzverwaltungen über nachstehende Unternehmen angeordnet

1. PROJECT Immobilien Management GmbH 

Az.: IN 977/23, RA V. Böhm

2. PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH 

Az.: IN 978/23, RAin Dr. E. Fehl-Weileder

3. PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH 

Az.: IN 999/23, RAin K. Franke

mit Sitz in Nürnberg angeordnet. Die Maßnahmen erfolgten aufgrund ent-sprechender Anträge. Die vorläufigen Insolvenzverwaltungen haben das gemeinsame Ziel, die Vermögenswerte der betroffenen Unternehmen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Hierfür wurden vorläufige Insolvenz-verwalter ernannt, die die Geschäfte überwachen und sicherstellen, dass Verfügungen nur mit ihrer Zustimmung rechtskräftig sind. 


B. Ursachen?

Die Gründe für die Insolvenz sollen laut den vorläufigen Insolvenzverwaltern die enorm gestiegenen Baukosten, die nicht an die Kunden weitergegeben werden konnten, sowie die Folgen der Corona-Pandemie auf den Immobilienmarkt sein.  


C. Auswirkungen?

Die Auswirkungen auf die Anleger sind je nach dem Fonds, in den sie investiert haben, unterschiedlich. Die Anleger der PROJECT Investmentgruppe haben in geschlossene Immobilienfonds investiert, die als Kommanditgesellschaften organisiert sind. Das bedeutet, dass die Anleger als Kommanditisten (Teilhaber) an den Fondsgesellschaften beteiligt sind und nur mit ihrer Einlage haften. Die Fondsgesellschaften haben ihrerseits in die Bauprojekte der PROJECT Immobilien Gruppe investiert, die als Objektgesellschaften fungieren. Die Objektgesellschaften sind von den Insolvenzverfahren der PROJECT Immobilien Gruppe nicht direkt betroffen, da sie eigenständige juristische Personen sind. Allerdings können die Insolvenzverfahren zu Verzögerungen oder Ausfällen bei den Bauprojekten führen, was sich negativ auf die Rendite und die Liquidität der Fondsgesellschaften auswirken kann. Die Anleger müssen daher mit einer geringeren oder gar keiner Ausschüttung rechnen.

Die Anleger der anderen Fonds können sich etwas sicherer fühlen, da diese Fonds bereits in Objektgesellschaften investiert haben und somit über Vermögenswerte verfügen. Diese Fonds sind zudem KAGB-Fonds, das heißt, sie unterliegen der Aufsicht der BaFin und müssen bestimmte Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement und Anlegerschutz erfüllen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften dieser Fonds sind die PROJECT Real Estate Trust GmbH und die PROJECT Investment AG, die beide nicht insolvent sind und ihre Geschäftstätigkeit weiterführen. Sie haben versichert, dass sie alles tun werden, um die Interessen der Anleger zu wahren und die bestmögliche Lösung für die Fonds zu finden.


D. Zweiteilung der PROJECT Gruppe

Es gibt die PROJECT Immobilien Gruppe und die PROJECT Investmentgruppe. Die Insolvenzanträge wurde ausschließlich für Firmen aus der PROJECT Immobilien Gruppe gestellt.  Dennoch stellte die PROJECT Vermittlungs GmbH, zur PROJECT Investmentgruppe gehörend,  den Vertrieb von Fonds 22 ein.


E. Vertriebseinstellung

Die Unternehmensgruppe informierte die Anleger und den Vertrieb am 09.08.2023 wie folgt:

(...)

Aufgrund der aktuellen Ereignisse wird mit sofortiger Wirkung, 09.08.2023, der Vertrieb des PROJECT Metropolen 22 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (PM 22 Fonds) durch die PROJECT Vermittlungs GmbH eingestellt und keine Zeichnungsscheine mehr angenommen.

(...)

Die Anleger des PROJECT Metropolen 22 Fonds sind besonders betroffen, da dieser Fonds der einzige ist, der noch nicht in Objektgesellschaften investiert hat. Der Vertrieb dieses Fonds wurde zwangsweise eingestellt und keine Zeichnungsscheine mehr angenommen. Das bedeutet, dass die Anleger ihr Geld vorerst nicht zurückbekommen können und unklar ist, ob und wie der Fonds fortgeführt wird. Die PROJECT Vermittlungs GmbH hat angekündigt, die Anleger über die weitere Entwicklung zu informieren.


F. Zentrale Komplementärsgesellschaften nicht betroffen

1. Eine zentrale Komplementärin der geschlossenen Immobilienfonds ist die PROJECT Fonds Reale Werte GmbH für nachstehende Fonds:

PROJECT Metropolen 22 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

PROJECT Metropolen 21 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (Teilzahler)

PROJECT Metropolen 20 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

PROJECT Metropolen 19 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (Teilzahler)

PROJECT Metropolen 18 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

PROJECT Metropolen 17 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (Teilzahler)

PROJECT Metropolen 16 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

PROJECT Wohnen 15 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (Teilzahler)

PROJECT Wohnen 14 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

Auflagedatum 2012 und früher

PROJECT REALE WERTE Fonds 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

PROJECT REALE WERTE Fonds 11 geschlossene Investment GmbH & Co. KG 

(Teilzahler)

2. Eine weitere Komplementärin ist die PROJECT Fonds GmbH für nachstehende Fonds:

PROJECT REAL EQUITY Fonds 10 GmbH & Co. KG i.L.

PROJECT REAL EQUITY Fonds 9 GmbH & Co. KG

 (Teilzahler)

PROJECT REAL EQUITY Fonds 8 GmbH & Co. KG i.L.

PROJECT REAL EQUITY Fonds 7 GmbH & Co. KG i.L.

(Teilzahler)

PROJECT REAL EQUITY Fonds 6 GmbH & Co. KG i.L.

PROJECT REAL EQUITY Fonds 5 GmbH & Co. KG

(Teilzahler oder Einmalzahler)

PROJECT REAL EQUITY Fonds 4 GmbH & Co. KG i.L.

PROJECT Fonds Strategie 2 GmbH & Co. KG

 (Teilzahler oder Einmalzahler)

PROJECT GFU Gesellschaft für Unternehmensverwaltungen mbH & Co. KG PROJECT Fonds STRATEGIE 1

 (Teilzahler oder Einmalzahler)

Quelle / weitere Info´s hier... 


G. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und BaFin-Aufsicht über KAGB Fonds

Ab 2013 handelt es sich hier um KAGB - Fonds. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist ein deutsches Gesetz, das die Regulierung von Investmentfonds regelt. Das KAGB trat am 22. Juli 2013 in Kraft und ersetzte das vorherige Investmentgesetz (InvG). Die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat wichtige Aufgaben im Bezug auf KAGB Fonds:

  1. Zulassung und Überwachung von KVGs: Die BaFin ist verantwortlich für die Zulassung und laufende Überwachung von Kapitalverwaltungsgesellschaften, die Investmentfonds gemäß dem KAGB verwalten.

  2. Produktzulassung: Die BaFin genehmigt die Investmentfonds vor ihrer öffentlichen Platzierung und prüft, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  3. Anlegerschutz: Die BaFin überwacht, ob KVGs und Fonds die Interessen der Anleger berücksichtigen, transparente Informationen bereitstellen und gesetzliche Vorschriften einhalten.

  4. Überwachung der Fondsaktivitäten: Die BaFin kontrolliert die Tätigkeiten von Investmentfonds und KVGs, um sicherzustellen, dass sie den Anlagebedingungen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

  5. Eingriffsmöglichkeiten: Die BaFin kann bei Regelverstößen Sanktionen verhängen, Maßnahmen ergreifen oder in schweren Fällen die Zulassung von KVGs widerrufen einleiten.

  6. Kommunikation und Information: Die BaFin informiert die Öffentlichkeit über Investmentfonds und stellt Informationen für fundierte Entscheidungen bereit.

Die BaFin spielt somit eine zentrale Rolle bei der Regulierung und Überwachung von Investmentfonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß dem KAGB.

Werden Firmen insolvent, welche nach den Emissionsprospekten Aufgaben und Dienstleistungen für den Fonds zu erbringen hatten, werden diese Prospekte automatisch falsch und der laufende Vertrieb wird untersagt.

Empfehlung

Gleichzeitig empfiehlt RA Reime, dass sich die Investoren um außerordentliche Gesellschafterversammlungen bemühen um die Situation zu klären und eventuell notwendige Beschlüsse zu fassen. Interessierten Investoren stehen wir jederzeit unterstützend zur Verfügung. 

Fragen

Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 

0800 72 73 463 

an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.

Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.

Was ist nun zu tun?

Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Zeichnungsschein, Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!  

Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei. 
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  

Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.

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