Project Insolvenz – Grundstücke sollen verkauft werden

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Bei der insolventen Project-Gruppe sollen die Grundstücke und nicht fortgeführten Projekte verkauft werden. Wie der Insolvenzverwalter am 6. Dezember 2023 in einer Pressemitteilung mitteilte, wurde ein internationales Bieterverfahren eingeleitet. „Welche Auswirkungen der Verkauf auf die Fondsgesellschaften und damit auf die Anleger hat, ist offen. Bei dem derzeit schwierigen Immobilienmarkt muss aber wohl mit finanziellen Verlusten gerechnet werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ziel des Bieterverfahrens ist natürlich, einen möglichst hohen Verkaufspreis für die Immobilien zu erzielen. Da sich viele der zu verkaufenden Grundstücke in guten Lagen befinden, geht der Insolvenzverwalter auch von „signifikanten Erlösen“ aus, wie es in der Pressemitteilung heißt. Ob dieser Optimismus gerechtfertigt ist, muss sich zeigen. Die Lage am Immobilienmarkt ist angespannt. Zudem wurden Bauprojekte bereits geplant oder mit den Bauarbeiten begonnen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Kosten beim Verkauf der Immobilien unter schwierigen Rahmenbedingungen wieder reinholen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Im Rahmen des internationalen Bieterverfahrens sollen 35 Projekte verkauft werden. Bei 23 Projekten stehen nach Angaben des Insolvenzverwalters noch unbebaute Grundstücke zum Verkauf. Die Vermarktung erfolgt dabei unabhängig davon, ob bereits ein Insolvenzverfahren über die Projektgesellschaft eröffnet wurde oder nicht.

Bei fünf Projekten wurde schon mit den Bauarbeiten begonnen und einige Wohnungen sind bereits verkauft. Hier wurde den Käufern die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeboten, um die Investorensuche nicht zu erschweren. Weiter zum Verkauf stehen sieben Projekte, die überwiegend gewerblich genutzt werden sollen.

Die Insolvenzen haben sich innerhalb der Project-Gruppe auf zahlreiche Projektgesellschaften ausgeweitet. Neben den Käufern sind daher auch zunehmend Anleger, die über ihre Beteiligung an Fondsgesellschaften in die Projekte investiert haben, von den Insolvenzen betroffen.

„Die Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. Sie können aber ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen, um die Verluste abzuwehren“, so Rechtsanwalt Seifert. Wie nicht nur die Insolvenzen bei der Project-Gruppe zeigen, sind Investitionen in Immobilien keineswegs so sicher wie sie oft dargestellt wurden. Das sprichwörtliche Betongold kann auch Risse bekommen und Anlegern können dann erhebliche Verluste drohen. Allerdings hätten sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die Risiken und besonders über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Seifert: „Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

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