PROJECT-Insolvenz: Anleger sollten aktiv werden

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Die Insolvenzspirale der PROJECT-Gruppe dreht sich weiter: Mittlerweile haben 56 der 118 Gesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Insolvenzverwalter ist Volker Böhm aus der Kanzlei Schulze & Braun. Die glorreichen Zeiten von Immobilieninvestments sind damit wohl endgültig vorbei. Anleger sollten daher ihre Ansprüche sichern.

Insolvenzverfahren eröffnet

Bereits im August erhielten Anleger die Nachricht über die Insolvenz zweier PROJECT-Gesellschaften (JACKWERTH RECHTSANWÄLTE berichteten). Mit Beginn des Septembers bewahrheitete sich dann aber die böse Vorahnung, dass es sich bei den zwei Gesellschaften nur um den Anfang einer Insolvenzwelle handelte:

Zunächst teilte der Insolvenzverwalter Volker Böhm am 1. September 2023 mit, dass nun 56 Baugesellschaften Insolvenzanträge gestellt haben. Am 7. September 2023 folgte dann die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht (AG) Nürnberg über das Vermögen von ganzen 14 (!) PROJECT-Gesellschaften.

Betroffen sind die 

  • PROJECT PG Am Mühlenberg Potsdam GmbH & Co. KG, P

  • PROJECT PW Hauptstraße 80-81 Berlin GmbH & Co. KG, 

  • PROJECT PW Varziner Str. 16/17 Berlin GmbH & Co.KG, 

  • PROJECT PG Tempelhofer Damm 156 Berlin GmbH & Co. KG,

  • PROJECT PW Angerstraße 48 Süd Freising GmbH & Co. KG 

  • PROJECT PW Bilker Allee 233 Düsseldorf GmbH & Co. KG 

  • PROJECT PW Bleichertwiete 10-16 Hamburg GmbH & Co. KG 

  • PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG 

  • PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG 

  • PROJECT PW Rembrandtstr.20-21 Berlin GmbH & Co. KG 

  • PROJECT PW Segeberger Chaussee 124, 126 Norderstedt GmbH & Co. KG

  • PROJECT PW Semmelweisstr. 41-47 Berlin GmbH & Co. KG 

  • PROJECT PW Wiesbadener Straße 63-65 Wiesbaden GmbH & Co. KG

  • PROJECT PG Babelsberger Straße 30-32 Potsdam GmbH & Co. KG 

Zusätzlich hat das AG Nürnberg Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um einen Vermögensabfluss zu verhindern. 

Risikoreiche Anlagen

Durch die weiteren Insolvenzanträge wird klar, dass die angesetzten Verhandlungen mit den Fonds über finanzielle Unterstützung zunächst gescheitert sind. Zudem wurden die Ausschüttungen eingestellt. Anleger und Investoren müssen unter den aktuellen Umständen mit massiven Verlusten ihrer Investition rechnen. Denn bei den Project-Fonds handelt es sich um geschlossene Fonds. Diese stellen eine hoch spekulative Investitionsmöglichkeiten dar, die mit diversen Risiken, einschließlich des Risikos eines vollständigen Kapitalverlusts, verbunden sind.

JACKWERTH Rechtsanwälte setzen Ihre Rechte durch

Es gibt seit langem eine gefestigte Rechtsprechung, die es Anlegern ermöglicht, Initiatoren, Anlageberater und Banken im Fall einer fehlerhaften Aufklärung bei Vertragsschluss auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Gerade bei risikoreichen Anlagen stehen die Chancen auf Schadensersatz gut. Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren unterstützen wir Anleger der betroffenen PROJECT-Fonds auch darin, ihre Forderungen richtig anzumelden. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sie erreichen uns:

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.





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