Prokon droht Insolvenz - jetzt Ansprüche sichern!.

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Erschütterung bei Prokon-Anlegern.: Am Wochenende hat sich das Unternehmen in einem Schreiben an seine Anleger gewandt, die entsprechendes Genussrechtskapital gezeichneten hatten. Es warnt davor, aus dem Unternehmer weiter Kapital abzuziehen. Ansonsten drohe die Zahlungsunfähigkeit und es werde ein Planinsolvenzverfahren eingeleitet.

Damit dürften sich wohl die schlimmsten Erwartungen erfüllen. Verbraucherschützer hatten schon seit langem vor den Kapitalangeboten der Prokon gewarnt und ein Schneeballsystem vermutet.  

Die Anleger sollten sich durch das Schreiben der Prokon nicht verunsichern lassen und versuchen, Ihr Geld zurückzuholen. Hier kommen verschiedene Strategien in Betracht. Anleger können unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, widerrufen, anfechten und/ oder Schadensersatz geltend machen und die Forderung fällig stellen. Wenn die Forderung bereits fällig ist besteht die Möglichkeit, sich über ein Arrestverfahren oder eine einstweilige Verfügung innerhalb kurzer Zeit einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen.  

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte KKWV-Anwaltskanzlei prüft jeden einzelnen Fall und gibt eine individuelle Empfehlung ab.  Zuständiger Ansprechpartner ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Privatanlegern, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind dabei alle Wertpapierarten, offene und geschlossene Fondsbeteiligungen (insbesondere Schiffs-, Immobilien- und Lebensversicherungsfonds), sog. „Schrottimmobilien und (atypisch) stille Beteiligungen oder Genussrechte. Anspruchsgegner sind Banken, Initiatoren, Vermittler oder Gründungsgesellschafter, insbesondere auch im Bereich des sog. „Grauen Kapitalmarkts".


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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