ProReal Deutschland 7 – Anleger müssen Ausfall der Zins- und Rückzahlung befürchten

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Schlechte Nachrichten für Anleger der ProReal Deutschland 7 GmbH: Sie werden voraussichtlich weder die am 30. Juni 2024 fällige Zinszahlung erhalten noch können sie mit der Rückzahlung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen am 31. Dezember 2024 rechnen. Das hat die Gesellschaft in einer Pflichtmitteilung vom 19. Februar 2024 bekannt gegeben.

Hintergrund der Aussetzung der Zahlungen ist eine Risikoanalyse der Bauvorhaben, die im ersten Quartal 2024 aufgrund der schwierigen Lage am Immobilienmarkt durchgeführt wird. Betroffen davon sind neben der Vermögensanlage ProReal Deutschland 7 auch die Kapitalanlagen ProReal Deutschland 8 – Exklusives Folgeangebot sowie ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10.

Ein erstes Ergebnis der Risikoanalyse dürfte nun sein, dass „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ weder die am 30. Juni 2024 fälligen Zinsen noch die Rückzahlung der Darlehen am 31. Dezember 2024 fristgerecht geleistet werden kann, heißt es in der Pflichtmitteilung.

„Nachdem die Laufzeit der Schuldverschreibung ohnehin schon bis Ende 2023 verlängert worden war, wäre die Rückzahlung spätestens Ende 2024 fällig gewesen. Dass diese Rückzahlung nun voraussichtlich nicht geleistet werden kann, ist für die Anleger überaus beunruhigend. Sie müssen den Verlust ihres investierten Geldes befürchten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Bei nachrangigen Namensschuldverschreibungen können Zahlungen an die Anleger ausgesetzt werden, wenn durch die Zahlung die Insolvenz der Gesellschaft eintreten oder auch nur drohen könnte. „Dass die Zahlungen ausgesetzt wurden, spricht für den Ernst der Lage. Gleichzeitig wird deutlich, dass nachrangige Namensschuldverschreibungen hochriskante Geldanlagen sind“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Sollte die ProReal Deutschland 7 GmbH aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation Insolvenz anmelden müssen, wird die Lage für die Anleger noch bedrohlicher. Denn im Insolvenzverfahren müssten sie sich aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen hinter allen anderen Gläubigern anstellen und würden somit wahrscheinlich leer ausgehen.

„Daher ist es wichtig zunächst zu prüfen, ob die Nachrangigkeit überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser. Zudem können den Anlegern auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Die Anlageberater hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, haben sich die Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht.“

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät ProReal-Anleger gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/


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