ProReal Deutschland 7 – Zins- und Rückzahlungen gefährdet

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Anleger, die der ProReal Deutschland 7 GmbH Namensschuldverschreibungen gewährt haben, müssen um ihr investiertes Geld fürchten. Wie die Gesellschaft am 19. Februar 2024 in einer Pflichtmitteilung bekannt gab, kann sie weder die am 30. Juni 2024 fällig werdenden Zinsen zahlen noch die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum Jahresende leisten. Den Anlegern droht damit der Ausfall ihrer Forderungen.

Schon seit Ende 2023 ist klar, dass das Investmenthaus die Zinszahlungen für vier Vermögensanlagen der ProReal-Serie aussetzt. Betroffen waren neben der Kapitalanlage ProReal Deutschland 7 auch die Anlagen ProReal Deutschland 8 – Exklusives Folgeangebot, ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10. Begründet wurde dies mit der schwierigen Lage am Immobilienmarkt, die eine umfassende Risikoanalyse der Bauprojekte nötig gemacht habe. Die Analyse sollte im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein.

So weit bekannt, ist die Risikoanalyse noch nicht abgeschlossen. Allerdings habe sich bereits abgezeichnet, dass die ProReal Deutschland 7 GmbH die Darlehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht fristgerecht bis spätestens zum 31.12.2024 zurückzahlen kann. Gleiches gelte für die am 30. Juni 2024 fällige Zinszahlung, heißt es in der Pflichtmitteilung.

Die Nachricht macht wenig Hoffnung für die Anleger. „Sollte die ProReal Deutschland 7 sogar Insolvenz anmelden müssen, drohen sie aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren komplett leer auszugehen, da zuerst die Forderungen der anderen Gläubiger bedient werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei nachrangigen Namensschuldverschreibungen wie ProReal Deutschland 7 kann die Aussetzung von Zahlungen an die Anleger gerechtfertigt sein, wenn dadurch ein Insolvenzgrund eintreten könnte. „Die Ankündigung der Gesellschaft, die Zins- und Rückzahlungen nicht fristgerecht leisten zu können, kann als Hinweis darauf verstanden werden, wie kritisch die Lage zu sein scheint“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bislang ist von einer Insolvenz keine Rede. Anleger sollten sich aber darauf vorbereiten, dass ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen könnten. So kann geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Ebenso können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein, wenn sie von den Anlageberatern nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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