UDI-Festzins-Angebote: Ausfall von Zins- und Rückzahlungen

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Die BaFin hat erneut darauf hingewiesen, dass es bei einigen Vermögensanlagen der Nürnberger UDI-Gruppe zum Ausfall der Forderungen kommen kann.

Betroffen sind u.a. die Nachrangdarlehen der

  • UDI Energie Festzins 13  
  • UDI Energie Festzins 14
  • UDI Immo Sprint Festzins I

Diese Vermögensanlagen wurden seit dem Jahr 2017 vertrieben. Anleger könnten nunmehr leer ausgehen, insbesondere weil Nachrangdarlehen in einer Insolvenz "nachrangig" befriedigt werden. Der Totalverlust droht.

Mit sechs Angeboten emittierte die UDI-Gruppe unter der Bezeichnung "UDI Energie FESTZINS" Nachrangdarlehen in einem Volumen von knapp 77 Mio. €. Entgegen der Prospektvorgaben, wonach eigentlich "in Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen, Wärmenetze in Deutschland und dem EU-Ausland sowie energiesparende Immobilien in Deutschland" investiert werden sollte, wurden die Darlehen über (gruppeneigene) Projektgesellschaften laut den aktuell zugänglichen Jahresabschlüssen "mehrheitlich" bzw. ganz überwiegend an diverse Biogas-Anlagen ausgereicht. Auch ist die genaue Mittelverwendung den Jahresabschlüssen nicht zu entnehmen.   


Welche Möglichkeiten haben Anleger?

Wenn Sie die Beteiligung über einen Anlageberater / -vermittler abgeschlossen haben, haben Sie gute Möglichkeiten, gegen diesen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die über die UDI-Gruppe vertriebenen Anlagen der "te Solar Sprint" werden bereits im Insolvenzverfahren abgewickelt. Sie sollten nicht lange zögern und ihren Fall einer anwaltlichen Beratung unterziehen.


Betroffene Anleger können sich umgehend an die Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes wenden, welche sich ausschließlich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. Wir vertreten die Interessen von Anlegern bundesweit. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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