ProReal Europa 9 und 10 - Veröffentlichungen der BaFin

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Laut zweier Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 03./05.01.2024 werden sich die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH aus dem Hause One Group ab dem 16.01.2024 mit ihren Zinszahlungen an Anleger und Zeichner von qualifiziert nachrangigen Namensschuldverschreibungen dieser beiden Unternehmen in Verzug befinden.

Als Grund hierfür wird angegeben, dass die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH vertragsgemäße Zinsen für das vierte Quartal 2023, die am 15.01.2024 fällig wären, nicht fristgemäß leisten werden.


BaFin zu den Ursachen der Zinsaussetzungen bei ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH

Laut BaFin soll die Ursache für die Aussetzung der Zinsen nach Angaben der Emittenten darin liegen, dass sich deren Vertragspartner aktuell in einem "herausfordernden Marktumfeld" der Immobilienprojektentwicklungen befinden würden.

Insbesondere die Zins- und Inflationsentwicklung führe zu einem Anstieg der Finanzierungskosten und zu einer Stagnation der Immobilienmärkte sowie zu rückläufigen Immobilienpreisen.

Aus diesem Grunde wäre eine umfassende Risikoanalyse aller im Portfolio befindlichen Bauvorhaben erforderlich, die aktuell durchgeführt werde.

Bis zum Abschluss dieser Analyse hätten die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH mit ihren jeweiligen Vertragspartnern eine Stundung der Zinszahlungen für das vierte Quartal 2023 vereinbart.

Vor diesem Hintergrund könnten die zum 15.01.2024 fälligen Zinsen nicht fristgerecht geleistet werden.


Die hohen Risiken qualifiziert nachrangiger Namensschuldverschreibungen von Emittenten der One Group

Aufgrund des mit der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH vereinbarten Nachranges ihrer Namensschuldverschreibungen können Anleger und Zeichner dieser Vermögensanlagen Zahlungsansprüche nur dann gegen die Emittentinnen geltend machen, wenn dies nicht dazu führt, dass dort eine Insolvenz eintritt.

Eine solche Insolvenz könnte etwa dadurch herbeigeführt werden, dass die Gesellschaften fällige Zahlungsverpflichtungen gegenüber Anlegern und/oder Dritten nicht oder voraussichtlich nicht mehr erfüllen können, sie also zahlungsunfähig wären.

In diesem Falle bestünde für investierte Anleger die Gefahr, dass sie ihre Rangrücktrittsforderungen auf unbestimmte Dauer, also zeitlich unbegrenzt nicht mehr durchsetzen können.

Dies betrifft auch den Zeitraum vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, da die Erfüllung der (Zins-) Zahlungsverpflichtungen wie auch der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Emittenten übersteigenden Vermögen verlangt werden kann.

Damit tragen die Anleger und Zeichner solcher qualifiziert nachrangiger Namensschuldverschreibungen letztlich das volle wirtschaftliche und unternehmerische Geschäftsrisiko der von den Emittentinnen durchgeführten Investitionen.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner von nachrangigen Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10

Falls sich Zeichner von Vermögensanlagen dieser beiden Emittenten bei dem Erwerb ihrer Vermögenslage der mit ihrer Nachrangigkeit verbundenen Besonderheiten und Risiken der Namensschuldverschreibungen nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, sich vorzeitig von ihrem Investment zu trennen und die Rückzahlung der dort investierten Gelder zu verlangen, bevor sich das bei diesen Namensschuldverschreibungen immanente (Total-) Verlustrisiko realisiert.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

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Weitere Beiträge unserer Kanzlei zu diesem Thema:

ProReal Serie der One Group

 


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