ProReal Europa 9 - Insolvenz gefährdet Rückzahlung

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Die ProReal Europa 9 GmbH hat laut einer aktuellen Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 14.03.2024 mitgeteilt, dass ein möglicher Ausfall der Zins- und Rückzahlung drohen könnte. Begründet wurde dies von der ProReal Europa 9 GmbH damit, dass die einzige Darlehensnehmerin der Gesellschaft namens SC Finance Four GmbH, die nahezu alle Erlöse aus der Emission ihrer nachrangigen Namensschuldverschreibungen erhalten habe, einen Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz gestellt hätte, so dass ein Ausfall dieser Forderungen negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und damit auch auf die Pflicht zur Rückzahlung der Emittentin gegenüber ihren Anlegern haben könnte.


Bedeutung der Nachrangklausel der ProReal Europa 9 GmbH nach Insolvenz der SC Finance Four GmbH

Die Namensschuldverschreibungen "ProReal Europa 9" der One Group sind mit einem sogenannten qualifizierten Nachrang versehen. Dies bedeutet, dass die Anleger und Zeichner dieser Namensschuldverschreibungen ihre Forderungen auf Zins- und Rückzahlung erst dann geltend machen können, wenn die Forderungen anderer nicht nachrangiger Gläubiger der Gesellschaft vollständig erfüllt worden sind.

Ihnen ist daher ein Rückzahlungsanspruch immer dann verwehrt, wenn dieser dazu führen würde, dass bei der ProReal Europa 9 GmbH eine Insolvenz eintritt oder eine solche auch nur droht, weil sie fällige Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern oder ihren Anlegern nicht mehr erfüllen kann.

Ob und inwieweit diese Nachrangvereinbarungen wirksam sind, wird zu gegebener Zeit noch von den Gerichten zu klären sein.


Anspruch auf Rückzahlung gegenüber den Vertriebsgesellschaften?

Auch wenn sich ein Zahlungsausfall bei der Emittentin realisieren sollte, besteht für geschädigte Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH unter Umständen die Möglichkeit, ihren Verlust von der Vertriebsgesellschaft erstattet zu verlangen, die ihnen diesen Kauf vermittelt hatte.

Wie sich nach einer ersten Prüfung möglicher Ansprüche von Zeichnern des "ProReal Europa 9" durch unsere Kanzlei gezeigt hat, bestehen je nach Ablauf der Vermittlung verschiedene erfolgversprechende Anhaltspunkte dafür, dass einzelne Vermittler und Vertriebsgesellschaften ihre Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber den Zeichnern der betreffenden Namensschuldverschreibungen verletzt haben könnten.

Liegt eine solche Auskunfts- und Beratungspflichtverletzung vor, haftet der Vertrieb dem jeweiligen Anleger gegenüber grundsätzlich auf Erstattung seiner Verluste im Wege des Schadensersatzes und ist dem Anleger somit grundsätzlich zur Rückzahlung der in den "ProReal Europa 9" investierten Gelder verpflichtet.


Rechtsrat für Zeichner von Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH

Sollten Zeichner von qualifiziert nachrangigen Namensschuldverschreibungen der Emittentin von ihrem Vermittler oder der in ihrem Fall tätigen Vertriebsgesellschaft über die mit dieser Kapitalanlage verbundenen Risiken unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht worden sein, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihren Verlust möglicherweise gegenüber dem betreffenden Vertrieb geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


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Foto(s): seimetz-rechtsanwaelte.de


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