ProReal Private Serie der One Group GmbH (Soravia) - Quo vadis?
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Es wird weiter Geduld von den AnlegerInnen der ProReal Private Serie gefordert. Erneut wird ihnen mitgeteilt, dass demnächst und im nächsten Jahr fällige Zinsen erst einmal nicht gezahlt werden. Lesen Sie hier, warum es seit Beginn des Jahres Parallelen zu den Fonds ProReal Europa 9 und 10 GmbH gibt und warum AnlegerInn wachsam bleiben sollten.
1. Erneut Verzögerungen der Zinszahlungen bei ProReal Private Serie
Mit den den AnlegerInnen im November 2024 zugegangenen Schreiben wurden die AnlegerInnen der ProReal Private 2, 3, 4, 6, 8 und 6 GmbH darüber informiert, dass die Stundung der bereits fälligen Zinszahlungen aus diesem Jahr bis zum 30.06.2025 verlängert wird. Diese Stundung bezieht sich auch auf die am 31.12.2024 und am 31.03.2025 fälligen Zinsen.
Als Begründung wird angegeben, dass zwar erste positive Zeichen erkennbar seien, man aber in naher Zukunft keine größeren Transaktionen zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen erwarte. Dies bedeute dann eben auch, dass derzeit keine Liquidität generiert wird, um ausstehende Zinszahlungen zu leisten.
Somit stehen die AnlegerInnen bis spätestens 30.06.2025 vor der Frage, ob und wann letztlich die derzeit und zukünftigen Fälligen Zinszahlungen erfolgen. Bereits seit August diesen Jahres müssen die AnlegerInnen auf ihre Zinszahlungen warten. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen:
ProReal Private - Serie (OneGroup GmbH) - erneut Verschiebung der Zinszahlungen - was ist da los?
2. Die Rolle der SC Finance Three GmbH und der Soravia Investment Holding GmbH
Offen werden Defizite bei der Kommunikation eingeräumt. Der Fokus liege weiter auf der wirtschaftlichen Stabilisierung der SC Finance Three GmbH. Das würde nicht nur Projektverkäufe erfordern, sondern auch Refinanzierung von laufenden Projekten. Solche seien zwar vorgenommen worden, aber trotz dieser habe nicht ausreichend Liquidität bestanden, um avisierte Auszahlungen vorzunehmen. Man entschuldigt sich für die Kommunikationsschwierigkeiten.
Diese Aussagen muss man sich genauer anschauen. Dazu muss man sich die SC Finance Three GmbH auch ein wenig genauer anschauen.
Die SC Finance Three GmbH wurde als Hufelandstraße 9-11 GmbH in 2016 gegründet. 2021 wurde dies dann in SORAVIA Capital Three GmbH umfirmiert und die Soravia Investment Holding GmbH wurde alleiniger Gesellschafter. 2023 wurde die Gesellschaft in SC Finance Three GmbH umbenannt und Herr Carlo Soravia wurde u.a. Geschäftsführer. Bei Herrn Carlo Soravia handelt es sich um den Neffen von Erwin Soravia, der neben Peter Steurer Geschäftsführer der Soravia Investment Holding GmbH ist.
Die Geschäftsführer der Soravia Investment Holding GmbH, Herr Erwin Soravia und Herr Peter Steurer haben bereits am 10.01.2024 eine in Frankfurt am Main ansässige Anwaltskanzlei bevollmächtigt. Mit dieser Vollmacht ausgestattet haben die Anwälte in Vollmacht für die Soravia Investment Holding GmbH den Sitz der SC Finance Three GmbH durch Beschluss vom 18.01.2024 nach Neu-Isenburg verlegt.
Schaut man sich dann mal die SC Finance Four GmbH an, dann wird man hier entsprechende Parallelen feststellen. Auch hier wurde mit eben dieser Vollmacht am 18.01.2024 der Sitz der Gesellschaft nach Neu-Isenburg verlegt. Allerdings wurden dort die Geschäftsführer ausgetauscht.
Für die SC Finance Four GmbH wurde dann schließlich Insolvenz angemeldet. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen:
3. Wie geht es da nun weiter?
Es gibt aus meiner Sicht keinen vernünftigen Grund für die Sitzverlegung der SC Finance Three GmbH von Hamburg nach Neu-Isenburg. Tatsache ist, dass jedenfalls bei der SC Finance Four GmbH ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Die jeweilige Fondsgesellschaft hat auch eingeräumt, dass die für die Zinszahlungen " geplante Liquidität für die avisierte Auszahlung letztlich nicht zur Verfügung" steht. Zwar heißt es in den Schreiben auch, dass man gehe weiterhin davon aus, dass es bei der Rückzahlung Ihrer Kapitalanlage zu keinem Ausfall kommen wird", doch sicher ist dies auf keinen Fall. Man geht eben nur davon aus, dass dies nicht geschehen wird. Das kann aber auch anders kommen. Da sich die meisten, an die Objektgesellschaften vergebenen Darlehen nachrangige Darlehen sein dürften, ist mir auch nicht klar, wie sich eine Refinanzierung auf der Ebene dieser Gesellschaften positiv auf die Zinszahlungen der AnlegerInnen auswirken soll. Aber das werden die nächsten Monate zeigen.
Wenn Sie wissen wollen, wie es bei den Gesellschaften nun vermutlich weitergeht oder welche anderen Möglichkeiten Sie haben, um einen möglichen Verlust zu kompensieren, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können dazu das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .
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