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Prostitution in Rheinland-Pfalz ab dem 10.06.2020 wieder erlaubt: Nun doch nicht...

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Ab dem 10.06.2020 ist in Rheinland-Pfalz die Prostitution wieder zulässig, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Betriebe dürfen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Als erstes Bundesland entschließt sich Rheinland-Pfalz auch hier zu einer Lockerung der Schutzmaßnahmen. 

§ 6 Abs.1 der Neunten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (9. CoBeVO) vom 4. Juni 2020 regelt, dass Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen befugt sind, ihre Tätigkeit auszuüben, wobei das in § 1 Abs. 2 der Verordnung geregelte Abstandsgebot einzuhalten ist, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt.

Wo das Abstandsgebot wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, beispielsweise in Friseursalons, Fußpflegeeinrichtungen, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoo-Studios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen, dürfen nur nach vorheriger Terminvergabe erbracht werden; es gilt zusätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. 

Die vorgenannten Regelungen geltend entsprechend für Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen. 

Im Ergebnis dürfen in Rheinland-Pfalz ab dem 10.06.2020 sexuelle Dienstleistungen wieder erbracht werden/Bordelle wieder öffnen, wenn folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  •  vorherige Terminvereinbarung
  •  Tragen einer Maske (Kunde und Prostituierte) bei Erbringung der Dienstleistung
  •  Erfassung der Kontaktdaten von Kunden

Auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird, müssen entsprechend auch Escort-Agenturen, Domina-Studios und andere Prostitutionsbetriebe wieder geöffnet werden dürfen, wenn diese die genannten Bedingungen erfüllen.

Update vom 08.06.20:

Es wird keine Öffnung von Bordellen oder anderen Prostitutionsbetrieben ab dem 10. Juni geben. 

Der offiziellen Information dazu ist zu entnehmen, dass Ordnungsämter befürchten, die vorgesehenen weitreichenden Hygiene-, Vorsichts- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht gleichermaßen effektiv kontrollieren könnten. Auch sei die Nachverfolgung bei einem eventuellen Auftreten von Infektionsfällen "bei realistischer Betrachtung nur schwer zu gewährleisten".

Außerdem sei eine Verlagerung von Sexualdienstleistungen nach Rheinland-Pfalz nicht gewollt. Die erneute Öffnung von Bordellen soll vielmehr "im Gleichklang der Bundesländer" erfolgen.

Fazit: RLP zeigt sich kopf- und planlos. Die große Enttäuschung in der Branche ist berechtigt. 


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