Prostitution und Corona: Bordelle in Stuttgart müssen ab 13.03.20 bis auf Weiteres schließen
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Die Stadt Stuttgart hat am 13.03.20 beschlossen, die Ausübung der Prostitution in der Stadt aufgrund der Ansteckungsgefahr ab sofort und bis auf Weiteres zu untersagen. Betroffen sind über 100 Etablissements und schätzungsweise über 4.000 Prostituierte (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)).
Rechtsgrundlage für die Schließungen ist das Infektionsschutzgesetz. Nach § 28 des Gesetzes kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider im Sinne des Gesetzes festgestellt werden. Letzteres ist unzweifelhaft der Fall. Es sind bereits viele Todesfälle bekannt, die auf das Coronavirus zurückgeführt werden.
In der Verordnung ist allerdings nur davon die Rede, dass Prostitutionsstätten geschlossen werden müssen; Prostitutionsveranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern wären damit (noch) zulässig, ebenfalls der Betrieb einer Prostitutionsvermittlung (Escort-Agentur). In anderen Städten und Gemeinden ist auch bereits der Betrieb von Escort-Agenturen verboten worden. Es ist vorstellbar, dass Stuttgart diesbezüglich nachziehen wird.
Es ist zu erwarten, dass Verbote in weiteren Regionen folgen werden. Mitunter steht dies bereits fest.
Noch am Sonntag, den 15.03.20 hat beispielsweise die Landesregierung Nordrhein-Westfalen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen, zu denen auch die Schließung von Betrieben gehören wird.
So sollen in Nordrhein-Westfalen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab dem 16.03.20 nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltung- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. "Amüsierbetriebe" wie Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen dürfen nicht geöffnet werden. Entsprechendes gilt für Prostitutionsbetriebe.
Auch aus Berlin sind Meldungen von Bordellbetreibern zu hören, die bereits von den Behörden auf eine Schließung ihres Betriebs angesprochen worden sind.
Es stellt sich die Frage, ob derartige Maßnahmen insbesondere bei Prostitutionsbetrieben, die sowohl Prostituierte als auch Kunden bereits auf Symptome überprüfen bzw. einen Zutritt zum Betrieb nur zulassen, wenn keine Symptome vorliegen, gerechtfertigt sind.
Weiterhin ist derzeit völlig ungeklärt, ob und wie Betriebe entschädigt werden sollen. Eine Schließung über einen nicht absehbaren Zeitraum wird früher oder später die Existenz vieler Betriebe und auch der Prostituierten bedrohen.
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