ProViDa-Messungen häufig unverwertbar

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In einer Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Mettmann heißt es:

Den unrühmlichen "Spitzenreiter" erwischte dabei ein Polizeibeamter auf dem so genannten "ProVida-Krad" der Kreispolizeibehörde - einem speziell zur Verkehrsüberwachung umgerüsteten zivilen Polizeimotorrad. Im Bereich "Koxhof" / "Schlupkothen" in Wülfrath registrierte der auf dem ProVida-Krad eingesetzte Polizeibeamte ein Motorrad der Marke "Yamaha", welches mit rund 130 Stundenkilometern – bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – unterwegs war. Auf den Fahrer wartet nun neben einem längeren Fahrverbot auch eine empfindliche Geldstrafe.“

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4571162

Der Verstoß dürfte doch eigentlich so klar sein, dass ein dreimonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße bis 1.000.- € unvermeidlich sind.

Dem ist aber nicht so.

Das Messsystem ProViDa ist nämlich alles andere als tauglich. Die damit geschaffenen Beweismöglichkeiten sind gar nicht oder (in dem o. g. Geschehen) nur teilweise verwertbar. Denn das Messvideo kann auf Grund einer Vielzahl von Veränderungen in der Regel in einem gerichtlichen Verfahren gar nicht verwertet werden.

Deshalb muss frühzeitig gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch und gegen die Verwertung der Beweismittel (begründeter) Widerspruch erhoben werden.

Lassen Sie sich bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren von einem spezialisierten Anwalt verteidigen.

Rechtsanwalt Gordon Kirchmann verteidigt seit 2003 bei Vorwürfen der Geschwindigkeitsüberschreitung. Dabei ist es ihm wichtig, seine Verteidigung vor den Beschränkungen, welche die fahrerfeindliche Rechtsprechung aufgestellt hat, aufzubauen, damit die Gerichte sie nicht leerlaufen lassen können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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