Bußgeldverfahren – Sind Messungen ohne gespeicherte Daten verwertbar ?

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Moderne Messsysteme werden von der Justiz in der regelnicht angezweifelt, da es sich um sogenannte standartisierte Messverfahren handelt.

Was ist ein standartisisertes Messverfahren ?

Soweit allgemein anerkannte und häufig angewandte Untersuchungsverfahren vorliegen, ist der Tatrichter nicht verpflichtet, Erörterungen über deren Zuverlässigkeit anzustellen oder die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen des Gutachtens im Urteil mitzuteilen (BGHSt 12, 311, 314).

Die Standartisierung kann entfallen, wenn sich Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messung ergeben. Der Tatrichter muss dann einen Sachverständigen beauftragen, die Ordnungsgemäßheit der Messung zu überprüfen.

Sind Messverfahren verwertbar, wenn die Daten nicht (mehr) gespeichert sind ?

Ob die Messdaten noch gespeichert sein müssen, damit die Messung ordnungsgemäß ist, ist in der Rechtsprechung umstritten.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem System Traffistar S 350 der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen stattgegeben (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -).

Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Oldenburg jedoch entschieden, dass Messungen, bei welchen die Daten nicht gespeichert seien, grundsätzlich verwertbar seien (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.09.2019 - 2 Ss (Owi) 233/19 -).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert. Seiner Auffassung ist dies jedoch nicht nachvollziehbar.

Die Zulassung durch die PTB indiziere nach dem Urteil bei einem geeichten Gerät die Richtigkeit des gemessenen Wertes. Dies kann nach aber nur gelten, wenn dies auch technisch überprüft werden könne. „Wenn ein Auto nach der Hauptuntersuchung eine Plakette erhält, heißt dies auch nicht, dass es zwei Jahre lang in einem verkehrsgerechten Zustand ist“.

Betroffene können eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon oder e-mail in Anspruch nehmen.

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