Provisionsverbot ermöglicht in Großbritannien verbesserte Anlageberatungsgespräche

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2013 hat Großbritannien einen wackeren Schritt gewagt und mit dem „Retail Distribution Report“ (RDR) ein Verbot von Provisionen und Courtagen für Versicherungs- und Finanzmakler verhängt, um Verbrauchern eine objektivere Beratungspraxis zu bieten. In einem aktuellen britischen Regierungsbericht heißt es, dass sich die Qualität in Anlageberatungsgesprächen stark verbessert habe. Seit geraumer Zeit versucht auch die Verbraucherzentrale Bundesverband, ein Provisionsverbot in Deutschland durchzusetzen.

In Deutschland erhalten Berater über Produktanbieter Provisionen, die bei Abschluss eines Anlagevertrages entstehen und über höhere Produktkosten durch den Kunden gedeckt sind. In Großbritannien zahlen die Kunden allerdings das Honorar direkt an den Berater, sodass die Abschlusskosten deutlich geringer für den Kunden sind und auch ein erhöhtes Vertrauensverhältnis laut britischer Regierung bestehen bleibe.

In einer Vielzahl von Beratungsgesprächen wurde in den letzten Jahren nicht immer ordnungsgemäß beraten. Neben den zu erwähnenden Risiken ist insbesondere auch auf eine anlegergerechte Beratung einzugehen. Sowohl die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Kunden, als auch das Anlageziel müssen berücksichtigt werden. Der Berater ist zu einer umfassenden, vollständigen und verständlichen Beratung verpflichtet, bei jedem Anlageprodukt.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Zahlreiche Anleger sind in der Vergangenheit aufgrund nicht ordnungsgemäßer Beratungen riskante Investments eingegangen und erlitten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust. Betroffene sollten deshalb bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten und nicht den Prognosen entsprechenden Ausschüttungen anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls geltend zu machen. Diese könnten insbesondere im Zuge einer fehlerhaften Beratung aufleben.

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