Prozess verloren und der Arbeitnehmer kommt zurück? So gehe ich als Arbeitgeber damit am besten um

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Ein verlorener Kündigungsschutzprozess ist für den Arbeitgeber üblicherweise ein großes Ärgernis. Oft werden dann auch folgenschwere Fehler begangen. Welche Fehler man als Arbeitgeber unbedingt vermeiden sollte und wie man mit der Rückkehr eines gekündigten Mitarbeiters am besten umgeht, sagt der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:

Manchmal wollen es Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einem Prozessverlust „heimzahlen“: Man werde den Arbeitnehmer „Spießruten“ laufen lassen und ihm das Leben schwer machen. Davon rate ich ab. Dies wäre Mobbing/Bossing. Der Arbeitgeber würde seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen und sich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen. Und seinem Ruf schaden: Bei Arbeitsrichtern ebenso, wie in der Belegschaft und auf dem Arbeitsmarkt. 

Ebenso sollte der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nicht unvorbereitet oder aus einer emotionalen Impulshandlung heraus fristlos kündigen. Dann würde sich das Geschehen vor Gericht nur wiederholen und der Arbeitgeber stünde mit noch größeren Kosten da.

Wie sollten sich Arbeitgeber stattdessen verhalten?

Eine Option ist, den verlorenen Prozess hinzunehmen, daraus zu lernen – und den Arbeitnehmer schlicht weiter arbeiten zu lassen.

Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter aber loswerden, kann er dessen Verhalten und Arbeitsleistung genau beobachten und Pflichtwidrigkeiten sanktionieren. Nicht selten werden Arbeitnehmer nach einem gewonnenen Prozess übermütig, begehen Fehler, und liefern damit mögliche Kündigungsgründe.

Achten Sie als Arbeitgeber besonders auf Fahrtkostenabrechnungen etc. Ist der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit privat auf dem Handy oder Dienstrechner unterwegs und können Sie dies nachweisen? Dann könnten Sie ihm unter Umständen wegen Arbeitszeitbetrugs fristlos kündigen.

Oft lohnt es sich aber auch, einfach abzuwarten; mitunter reichen Arbeitnehmer wenige Monate nach der gewonnen Klage von selbst die Eigenkündigung ein.

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