Prüfung der FATF – Deutschland muss bei Geldwäschebekämpfung noch viel tun

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Die Financial Action Task Force – FATF – hat sich dem Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen verschrieben. Die FATF wurde 1989 gegründet und knapp 40 Staaten haben sich ihr angeschlossen. Deutschland ist einer davon.

Die FATF verabschiedet in regelmäßigen Abständen Empfehlungen zur Geldwäschebekämpfung und setzt damit internationale Standards. In diesem Rahmen führt sie seit Herbst 2020 eine Überprüfung der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung in Deutschland durch. Es ist die erste Überprüfung nach zehn Jahren und für Deutschland ist sie von großer Bedeutung. Denn ausgerechnet Deutschland gilt als Paradies für Geldwäscher, die hier beispielsweise ihre Gelder aus kriminellen Handel durch Investitionen in Immobilien, teure Auto oder Uhren waschen.

Daher war es höchste Zeit, dass die Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung in Deutschland auf den Prüfstand gekommen sind. Der Abschlussbericht der FATF wird für September 2022 erwartet, doch schon jetzt hat die Task Force erste Ergebnisse bei einem Treffen der Prüfer veröffentlicht. Das Ergebnis fällt für Deutschland bestenfalls durchwachsen aus. Es ist klar, Deutschland muss mehr tun, wenn es Geldwäsche effektiv bekämpfen will.

Die FATF bescheinigte Deutschland zwar, dass die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung in den vergangenen Jahren verstärkt worden sei. Es sei auch ein stärkeres Bewusstsein für die Risiken geschaffen worden, in bestimmten Bereichen müsse jedoch noch deutlich mehr passieren.

Positiv sei, dass sich im Finanzsektor die Überwachung der Geldwäsche verbessert habe und es z.B. deutlich mehr Verdachtsmeldungen von Banken gebe. Außerhalb des Finanzsektors sehe das jedoch anders aus. So gebe es kaum Verdachtsmeldungen von Notaren, Maklern, Kunst- oder Autohändlern. Außerdem müsse Deutschland mehr Informationen über die Eigentümer bestimmter Güter zur Verfügung stellen. Bei den Sanktionen gegen Russland aufgrund des Ukraine-Kriegs habe sich gezeigt, wie schwer es teilweise sei, Immobilien ihren Eigentümern zuzuordnen, kritisierten die Prüfer. „Gerade im Nichtfinanzsektor würde durch zu viele Köche der Brei verdorben. Sprich: Zu viele unterschiedliche Aufsichtsbehörden machen es den Kriminellen leicht, Schlupflöcher für die Geldwäsche zu finden“, sagt Rechtsanwalt Benjamin Hasan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Frankfurt.

So sind mehr als 300 unterschiedliche Behörden für die Aufsicht beispielsweise im Glücksspielereich oder auch bei Rechtsanwälten und Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern tätig und diese Behörden seien personell auch noch unterbesetzt. Erschwerend kommt hinzu, dass es in der Kooperation der Behörden oftmals knirscht.

Verbesserungen seien laut FATF auch in der Entwicklung und Nutzung von Finanzdaten durch Aufsichts- und Strafbehörden notwendig, um die Geldwäscheprävention zu stärken. Auch am Transparenzregister müsse weiter gefeilt werden.

Die Financial Intelligence Unit (FIU), eine Spezialeinheit zur Geldwäschebekämpfung, sei personell unterbesetzt und daher seien viele Verdachtsfälle nach wie vor durch die Einheit nicht geprüft worden.

Ein weiteres Problem in Deutschland sei, dass es keine Obergrenze für die Verwendung von Bargeld gibt. Auch das erleichtere die Geldwäsche, so die Prüfer.

„Nach den Ergebnisse der FATF gibt es für Deutschland in Sachen Geldwäschebekämpfung noch viel zu tun“, so Rechtsanwalt Hasan. Immerhin: Bei der letzten Untersuchung 2010 fiel das Ergebnis noch deutlich schlechter aus. Da hieß es noch, dass Deutschland für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anfällig sei. Deutschland wäre damals fast auf der schwarzen Liste vom Staaten gelandet, die ein Risiko für das internationale Finanzsystem darstellen. So schlimm wird es diesmal wohl nicht kommen.

Benjamin Hasan ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Er berät Banken, Finanzdienstleister, Kapitalgesellschaften und anspruchsvolle Privatpersonen in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten sowie in den Bereichen Compliance, Geldwäschebekämpfung, Strafrecht mit bankrechtlichem Hintergrund und Prozessführung.

Foto(s): Kyprianou & Hasan GbR

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