Prüfung zum Notfallsanitäter häufig fehlerhaft!

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Wir haben die Prüfung zum Notfallsanitäter schon oft in Widerspruchs- und Klageverfahren auf Rechtsfehler überprüft. Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Prüfung häufig fehlerhaft erfolgt. Die Prüfung ist geregelt in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil und ist oft Gegenstand von Prüfungsanfechtungen. 

Mündlicher und Schriftlicher Teil

Manche Prüflinge werden in der mündlichen oder schriftlichen Prüfung unfair bewertet. Die Durchführung der entsprechenden Überdenkungsverfahren führt dann häufig zu einer Anhebung der Bewertung. Inzwischen ist unserer Erfahrung hier so groß, dass wir Inhaltlich selbstständig zu den fachlichen Fragen Stellung nehmen können. Die Erfahrung lehrt, dass die Prüfer häufig fachwissenschaftlich vertretbarer Antworten nicht als richtig anerkennen. Wird hier ausführlich und zielgerichtet argumentiert, dann kann ein Prüfer von der Anhebung seiner Bewertung überzeugt werden. Im Zweifel muss das Gericht die Rechtswidrigkeit der Bewertung feststellen.

Praktischer Teil

Besonders hervorzuheben ist allerdings der praktische Teil der Prüfung, der durch sogenannte „Fallbeispiele“ durchgeführt wird. Diese besondere Form einer mündlich-praktischen Prüfung ist sehr fehleranfällig und trägt entscheidend dazu bei, dass Prüflinge sich - häufig zu Recht - unfair behandelt fühlen. Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Prüfungsleistung häufig im „Team" erbracht wird. Dies mag zwar der Realität entsprechen, führt allerdings zu Verzerrungen und Ungerechtigkeiten im Vergleich der Mitprüflinge. Tatsächlich verhält sich der „Teampartner“ nämlich nicht immer gleich, sondern durchaus verschieden. Die Prüflinge werden dadurch sehr unterschiedlich gefordert. Auch die „Opfer“ bzw. „Patienten“ in den Fallbeispielen verhalten sich sehr unterschiedlich und führen dazu, dass die Prüfungssituationen sich massiv unterscheiden. Im Bereich der traumatologischen Notfälle kann es dabei durchaus passieren, dass ein Prüfling während des Fallbeispiels von einem „Laiendarsteller“ die gesamte Zeit hindurch lautstark angebrüllt wird. Bei einem anderen Prüfling wird das gleiche Fallbeispiel deutlich ruhiger gestaltet. Es liegt auf der Hand, dass es der zweite genannte Prüfling viel leichter hat, eine erfolgreiche Prüfung zu gestalten. Ganz generell sind die eingesetzten „Laiendarsteller“ höchst unterschiedlich dazu geeignet, die jeweiligen Verletzungen oder Problemlagen darzustellen. Auch werden die Angaben über den jeweiligen Zustand des „Opfers“ bzw. „Patienten“ nicht immer gleich wiedergegeben. Es kann somit durchaus passieren, dass unterschiedliche Prüflinge im gleichen Fallbeispiel unterschiedlich gut oder schlecht über den Zustand des Patienten informiert werden. Dies kann allerdings - beispielsweise bei der Situation einer plötzlichen Gesundheitsverschlechterung - entscheidend sein. Wird ein plötzliche Gesundheitsverschlechterung nicht ordentlich kommuniziert, so kann es sein, dass später zu Unrecht der Vorwurf der Patientengefährdung erhoben wird. Dies führt dann zwingend zum Nichtbestehen der Prüfung. Ein weiteres Problem ist die Aufmerksamkeit der Prüfer. Insbesondere der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird seiner Aufgabe nicht immer gerecht. Es häufen sich die Fälle, bei denen der Vorsitzende entweder die Augen schließt, oder mit seinem Mobiltelefon bzw. einer Zeitung beschäftigt ist. Dies kann fatale Auswirkungen haben, da auch der Vorsitzende an den Notenbildung beteiligt ist. Insgesamt bleibt somit festzuhalten, dass die Prüfungsform der „Fallbeispiele“ nur begrenzt geeignet ist, die Leistungsfähigkeit eines Prüflings zuverlässig zu ermitteln.

Bei Nichtbestehen lohnt sich häufig ein Widerspruch

Vor dem Hintergrund der Fehleranfälligkeit der Prüfung ist es von großer Bedeutung, dass die Prüflinge ihre Rechte kennen. Im Falle des Nichtbestehens - oder gar des endgültigen Nichtbestehens - sollte ein Widerspruchs- und Klageverfahren in Betracht gezogen werden. Wir konnten zahlreichen Prüflingen dazu verhelfen, doch noch den Abschluss des Notfallsanitäters zu erreichen. Dabei ist es selbstverständlich, dass wir im gesamten Bundesgebiet tätig sind.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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