P&R -Anlagevermittlerhaftung

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09.06.2021

Das Spektrum möglicher Geldanlagen ist groß. Dass man als Kleinanleger auch mit Seefrachtcontainer Geld verdienen kann, werden die meisten Anleger erst dann erfahren haben, als ihnen diese Anlagemöglichkeit von Anlagevermittlern und -beratern angeboten wurde. Insofern vertrauten sie beim Abschluss ihres Vertrages völlig unerfahren den Informationen und Versprechungen ihrer Vermittler. Wie zumeist bei der Vermittlung von Geldanlagen wurden auch bei der Investition in Containern die Chancen hoch und die Risiken, wenn überhaupt, als niedrig bzw. rein theoretisch eingestuft. Von einem Totalverlustrisiko erfuhren die Anleger meist nichts. Doch auch scheinbar seriöse Unternehmen und sog. Marktführer können mit ihren Containern „untergehen“.  So geschehen bei der P&R Gruppe, die im Jahre 2018 Insolvenz anmelden musste. Für die Anleger war das eine bittere Nachricht. Doch ihr Geld ist nicht zwingend verloren, wenn sie fehlerhaft beraten wurden.

Ordnungsgemäße Anlageberatung

Bei der Beratung und Vermittlung von Geldanlage sind die potentiellen Anleger über die Risiken und Chancen der ihnen angebotenen Finanzprodukte aufzuklären. Zudem gilt es, ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse insofern zu beachten, indem sie zu der Anlage „passen“ müssen. Und nicht zuletzt haben Vermittler und Berater den Wissensstand des Kunden über das vorgesehene Anlagegeschäfte und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen. Informationsstand und Anlageziel des Kunden sind also zu erfragen und die Beratung daran auszurichten, ob das Anlagegeschäft sicher oder spekulativ sein soll. Eine Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung ist daher nur dann ordnungsgemäß, soweit sie in ihrer Komplexität anlage- und anlegergerecht erfolgt.

Fehlerhafte Anlageberatung durch P&R-Vermittler

Gerichte haben in einer Reihe von Urteilen zur Vermittlung von Seefrachtcontainern als Geldanlage durch die P&R Gesellschaften festgestellt, dass die Anleger unzureichend aufgeklärt wurden. Anlagevermittler und Anlageberater wiesen insbesondere nicht auf das Totalverlustrisiko hin. Zudem haben sie eine Plausibilitätskontrolle zu der angebotenen Geldanlage unterlassen oder nur unzureichend durchgeführt. Das Landgericht (LG) Kleve hat dazu jüngst in einem Urteil vom 16. März 2021 (nicht rechtskräftig) festgestellt: „Die Beklagte hätte den Kläger über ein Totalverlustrisiko aufklären müssen, denn obwohl der Kläger Eigentum an den Containern erwerben und für die Container eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen sein sollte, war der Anleger nicht vollständig vor einem Totalverlust der Anlagesumme geschützt. Innerhalb von 90 Tagen nach Zahlung des Kaufpreises bestand ein Totalverlustrisiko durch Insolvenz der Emittentin, denn erst nach dieser Frist war nach dem Vertrag Eigentum an einem Container zu verschaffen.

Das Risiko des Totalverlustes im Falle der Insolvenz ist entgegen der Auffassung der Beklagten, nach der die Container den Anlegern als Eigentümer zu Verwertungszwecken zur Verfügung gestanden hätten, auch nicht nur theoretischer Natur. Bei einer derartigen Aufklärung wähnt ein Anleger sich als Eigentümer gerade besonders sicher vor einem Totalverlustrisiko. Es hätte hier des Hinweises auf die fehlende Absicherung innerhalb der ersten 90 Tage und des damit einhergehenden Totalverlustrisikos bedurft.“

Das LG Kleve (nicht rechtskräftig) stellte in einem Urteil vom 22. Dezember 2020 sogar ein über das Totalverlustrisiko hinausgehende Risiko des finanziellen Verlustes bis zur Privatinsolvenz der Anleger fest. Schlimmer geht nimmer!

Schadenersatz

Verletzt der Anlageberater oder Vermittler seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung seiner Kunden, so hat er dem Anleger den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dem Geschädigten ist dann Schadensersatz wegen Falschberatung in Höhe des erlittenen Schadens zu leisten. Die Gerichte haben in einer Vielzahl von Fällen den durch P&R-Vermittler geschädigten Anlegern Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen.

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