Punkte in Flensburg? Alles zu Tilgung, Verfall und Löschung!

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Sie sind der Fluch eines jeden Autofahrers. Egal ob Pendler oder Lkw-Fahrer, für Menschen die auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist ein Punkt in Flensburg immer eine Bedrohung. Wer schon mal Punkte in Flensburg kassiert hat, weiß daher: Die sind nicht so schnell wieder weg und wenn man es mit den Punkten übertreibt, ist irgendwann die Fahrerlaubnis weg. Wer regelmäßig mit Punkten konfrontiert ist, sieht sich aber noch ganz anderen Fragen gegenüber. Nämlich wann die Punkte weg sind und was diese bis dahin bedeuten. Grundsätzlich gibt es zwei Zeitpunkte, wann Punkte getilgt und/oder gelöscht werden. Zum einen werden die Punkte nach einer bestimmten Frist getilgt. Danach sind die Punkte aber noch nicht komplett weg. Denn zum anderen gibt es noch eine sogenannte „Überliegefrist“. Hier landen die Punkte, bis sie endgültig aus dem Register gelöscht werden. In dieser „Überliegefrist“ verweilen die Punkte dann ein weiteres Jahr, bis diese endgültig gelöscht werden. Nichtsdestotrotz können diese Punkte immer noch Schwierigkeiten bereiten.

Die Fristen

Um überhaupt Punkte auf seinem Konto in Flensburg zu sammeln, muss der Verkehrsteilnehmer wirksam zu einer Geldbuße mit Verhängung eines Punktes „verurteilt“ worden sein. Dabei ist wichtig, immer auf dem eigenen Radar zu haben, dass Punkte auch für Verstöße eingetragen werden können, die man z. B. mit dem Fahrrad begeht.

Wurde nun der erste, oder auch der zweite Punkt ins Register eingetragen, beginnt die Tilgungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Punkte getilgt – aber nicht endgültig gelöscht. Bis zur Löschung muss dann auch noch die „Überliegefrist“ von einem Jahr überstanden werden.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass sich die Tilgung nach der Anzahl der Punkte bemisst:

Eintragung mit 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 / Löschung nach 3,5 Jahren

Eintragung mit 2 Punkte: Tilgung nach 5 / Löschung nach 6 Jahren

Eintragung mit 3 Punkte: Tilgung nach 10 / Löschung nach 11 Jahren

Dabei zählt jeder Punkt in Bezug auf die Tilgung und Löschung einzeln. Die Tilgungsfrist bestehender Punkte wird also durch neu hinzukommende nicht beeinflusst.

Wenn Sie fleißig gesammelt haben und bereits der achte Punkt droht oder gar eingetragen ist, ist erstmal Schluss mit dem Autofahren. Der Führerschein wird dann erst einmal eingezogen.

Was bedeutet die Überliegefrist?

Sind die Punkte im Register getilgt, ist das grundsätzlich erst einmal gut. Denn nun können zum Beispiel die Gerichte nicht mehr auf die Punkte zurückgreifen. Konkret heißt das, dass der Richter in der Bußgeldsache trotz eines Punktes in der „Überliegefrist“ den Betroffenen behandeln muss, als habe dieser keine Eintragungen. Denn für das Gericht zählen nur die Punkte vor der Tilgung. Die Richter sehen zwar regelmäßig in den Auszügen aus dem Fahreignungsregister die Punkte in der „Überliegefrist“, jedoch spielen diese im gerichtlichen Verfahren eben keine Rolle.

Anders ist es bei den Verkehrsbehörden. Wenn es also um den Entzug des Führerscheins geht, darf die Straßenverkehrsbehörde auf die Punkte in der „Überliegefrist“ zurückgreifen.

Überraschungen?

Für Überraschungen kann seit dem 01. Januar 2015 das sogenannte „Erreichensprinzip“ führen. Dies kann gerade für Verkehrsteilnehmer mit einem vollen Punktekonto von Bedeutung sein. Nach diesem Prinzip kommt es nämlich nicht mehr darauf an, dass man tatsächlich 8 Punkte im Register stehen hat. Vielmehr kann es reichen, dass man im Zeitpunkt des Verstoßes, welcher den achten Punkt nach sich zieht, Punkte hatte, welche sich nunmehr nur noch in der „Überliegefrist“ befinden. Denn das „Erreichensprinzip“ lässt es genügen, dass zu irgendeinem Zeitpunkt 8 Punkte im Register erreicht wurden.

Ein kleines Beispiel:Ein Autofahrer hat im November 2016 7 Punkte in Flensburg gesammelt. Im Januar 2017 wird ein Punkt getilgt, welcher in die „Überliegefrist“ wandert. Im Konto sind nun also nur noch 6 Punkte notiert. Da unser fleißiger Punktesammler im November 2016 aber nochmal deutlich zu schnell geblitzt wurde, kommt im Januar 2017 ein erneuter Bußgeldbescheid mit einer Punktestrafe. Nach dem „Erreichensprinzip“ wird nun auf den Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung geschaut. Im November 2016 hatte unser Verkehrssünder noch 7 Punkte, da die Tilgung erst im Januar stattfand. Nun wirkt sich der Punkt in der „Überliegefrist“ negativ aus. Im Zeitpunkt des Verstoßes (Oktober 2016) hatte der Betroffene insgesamt 8 Punkte. Ergebnis? Unser Beispielbetroffener ist seinen Führerschein erst einmal los.

Aber: Bei 6 Punkten muss gewarnt werden

Es gibt aber wie immer im deutschen Recht eine Ausnahme. Denn sobald ein Fahrer 4 und dann 6 Punkte erreicht hat, muss er durch die Führerscheinstelle „ermahnt“ werden. Dabei wird ihm kostenpflichtig ein Schreiben übersandt, aus dem sich der Punktestand und die möglichen Folgen ergeben müssen. Meist wird dabei auch noch auf die Möglichkeit des Punkteabbaus durch die Behörde hingewiesen.

Gerade bei Berufsfahrern werden aber Punkte häufig in einer so kurzen Zeit gesammelt, dass eine Warnung seitens der Behörde gar nicht mehr möglich ist. Das ist dort der Fall, wo ein Fahrer bereits 4 oder auch 5 Punkte hat und durch weitere Verstöße in kurzer Folge weitere Punkte hinzukommen.

Wenn dies geschieht, ist spätestens dann der Gang zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt unumgänglich. Der Rechtsanwalt kann unter gewissen Umständen eine Herabstufung auf 7 Punkte erreichen, sodass der Führerschein nicht sofort entzogen wird. Der Führerschein ist dann erst einmal gerettet.

Auch wenn es nur ein geringer Trost ist, wenn man den Führerschein nicht mehr retten kann, werden alle Punkte nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gelöscht.

Fazit

Ist der Führerschein erst einmal weg, ist man nicht nur in der Datei abgespeichert. Vielmehr sind auch die privaten Folgen existenzgefährdend. Ohne Führerschein droht der Stellenverlust. Der Wiedererwerb des Führerscheins ist aufwendig und kostspielig. Deshalb kann unser Fazit nur sein, dass es immer ratsam ist, einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Bußgeldbescheide zu beauftragen. Häufig können bei Blitzern Messfehler erkannt werden oder im Verfahren selbst kam es zu Fehlern, welche das Gericht dazu bewegen, den Punkt nicht auszuurteilen. Rechtsanwalt Alexander Held, Fachanwalt für Verkehrsrecht, rät daher, sich gegen jeden Punkt zu wehren.

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder sind Betroffener der beschriebenen Konstellation? Rechtsanwalt Alexander Held hilft Ihnen jederzeit gern weiter. Die Kanzlei ist montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Rechtsanwalt Alexander Held – Schmalkalden


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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