Qualifizierte Vertretung im Medizin- und Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg vor Landgericht Koblenz!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Koblenz 

Fehlerhafte Kreuzbandoperation nach Verletzung beim Fußballspielen, 20.000, Euro, LG Koblenz, Az.: 1 O 70/15

Chronologie

Der Kläger verletzte sich im April 2013 beim Fußballspielen am Knie und begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine Kreuzbandoperation vorgenommen wurde. Dabei kam auch eine tibiale Bio-Interferenzschraubenfixierung zur Anwendung. Beim Eindrehen brach die Schraube und es mussten Schraubenteile entfernt werden. Da der Kläger weiter unter Schmerzen litt, ließ er im Folgejahr nach der Ursache suchen. Diese lag darin begründet, dass die Schraube gewandert war und in das Kniegelenk hineinragte. Es war eine Revisionsoperation erforderlich.

Verfahren

Das Landgericht Koblenz hat den Vorfall mittels eines orthopädisch-unfallchirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter fest, dass die im Jahre 2013 vorgenommene Operation nicht lege artis erfolgte. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal rund 20.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Der befasste gerichtliche Gutachter musste sich noch mit einigen kritischen Anmerkungen beider Parteien befassen und erstellte hierzu ein Ergänzungsgutachten. Im Ergebnis hat sich seine Einschätzung aber nicht geändert, sodass eine vergleichsweise Klärung der Angelegenheit für alle Beteiligten als sinnvoll erscheint, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.



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